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"Gewinn" in der Anlage S

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    "Gewinn" in der Anlage S

    Hallo zusammen,

    ich bin noch ziemlicher Steuererklärungsanfänger, verzeiht mir also dumme Fragen.

    Kurz zum Hintergrund: mein Freund ist Spanischlehrer hier in D und ich mache seine Steuererklärung, da er noch nicht so gut deutsch spricht. Ich brauche also die Anlage S, da Freiberufler.

    Ich hab ne Frage zur ersten Zeile dieser Anlage, zu "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit". Ich hab auf anderen Seiten gelesen, dass hier der "steuerrechtliche Gewinn" gemeint ist, also der tatsächliche Gewinn minus die Betriebsausgaben. Nun übersteigen alleine die Fahrtkosten das, was er als Sprachlehrer verdient hat. Trage ich da dann 0 ein? Oder sogar Minuszahlen? Und wenn ja, wo trage ich dann den reinen Gewinn ohne Abzüge ein? Oder hat der Arbeitgeber (in diesem Fall die VHS) das schon ans Finanzamt vermittelt und muss deshalb nirgends eingetragen werden?

    Danke im Voraus
    Jacky
    Zuletzt geändert von ; 20.04.2020, 13:57.

    #2
    Wenn er einen Arbeitgeber hat dann gehören die Zahlen in die Anlage N.

    Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit wird der Gewinn in der Einnahmeüberschussrechnung ermittelt genauso in die Anlage S übertragen, also mit oder ohne Minuszeichen.

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      #3
      Hallo,

      wenn man schon eine Steuerklärung für jemanden macht,
      sollte man wenigstens wissen, was unter Gewinn zu verstehen ist
      Zitat: Und wenn ja, wo trage ich dann den tatsächlichen Gewinn (also ohne Abzüge) ein?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        L. E. Fant Fant, vielen Dank für deinen hilfreichen Beitrag. Der Sprachlehrerjob ist sein Nebenjob, er arbeitet hauptberuflich als Angestellter in nem Hostel. Deswegen ging ich davon aus, dass ich die Anlage S brauche. Weiterhin ging ich davon aus, dass ich keine EÜR brauche, da ich gelesen habe, dass man die nur braucht, wenn die Betriebseinnahmen höher als 17.500 sind (was sie bei weitem nicht sind). Stimmt das nun so?

        FIGUL, vielen Dank für deinen überhaupt nicht hilfreichen Beitrag und das komplette Ignorieren meiner Bitte. Schön, dass du dich mit Steuerrecht so gut auskennst, dir dafür aber jegliche soziale Kompetenz zu fehlen scheint. Ich habs jetzt für dich geändert, ich hoffe, du kannst dann heute nacht gut schlafen.

        Kommentar


          #5
          Man muss seit 2017 die EÜR immer elektronisch übermitteln, auf die Höhe der Betriebseinnahmen kommt es nicht mehr an.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            @jacky.el,

            Ich sehe keine Änderung.
            Nebenbei: Steuererklärungen für andere.
            Mach dich mal schlau im Internet

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Charlie24 Vielen Dank, dann hatte ich da wohl eine alte Quelle.

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                #8
                Zitat von jacky.el Beitrag anzeigen
                Charlie24 Vielen Dank, dann hatte ich da wohl eine alte Quelle.
                So ist das! Das Internet vergisst leider nichts.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  FIGUL, wenn du die ganzen steuerrechtlichen Begriffe auch auf Spanisch kennst, kannst du dich gerne mit meinem Freund zusammensetzen und ihm dabei helfen, seine Steuererklärung selbst zu machen. Ansonsten hältst du dich bitte raus, wenn du unsere Situation nicht kennst.

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                    #10
                    FIGUL wollte damit zum Ausdruck bringen, dass eine Steuererklärung für einen Freund zu erstellen in Deutschland nicht erlaubt ist, solange ihr nicht "wenigstens" verlobt seid. Des weiteren ist die Definition von Gewinn Betriebseinnahmen abzüglich Ausgaben, d.h. der gewinn (oder Verlust) IST schon der Saldo, d.h. Gewinn minus Ausgaben geht schon mal per definitionem nicht.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Wenn der nebenberufliche Sprachunterricht an der VHS keinen Gewinn abwirft, sollte dein Freund überlegen, ob es sinnvoll ist, die Tätigkeit fortzuführen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Danke für die Erklärung, Picard777; wir haben ein gemeinsam ein kleines Kind und werden auch heiraten, sobald wir mal wieder die Zeit dafür haben. Charlie24 in den Fahrtkosten sind auch die Fahrtkosten ins Hostel mit drin, sonst wären wir noch im Plus. Wir haben aber tatsächlich schon das nächstes Semester anders geplant, sodass er weniger fahren muss. Und ich glaube, er würde es trotzdem machen,da es ihm einfach viel Freude bereitet.

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                          #13
                          Die Fahrtkosten ins Hostel gehören aber doch in der Anlage N bei der Entfernungspauschale erklärt und nicht in der EÜR.

                          Im Hostel ist dein Freund doch angestellt!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Die sind auch in der Anlage N eingetragen! Das war der Stand, bevor ich wusste, dass ich auch eine EÜR machen muss. Keine Sorge, ich werde das jetzt nochmal komplett überarbeiten

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                              #15
                              Zitat von jacky.el Beitrag anzeigen
                              Die sind auch in der Anlage N eingetragen! Das war der Stand, bevor ich wusste, dass ich auch eine EÜR machen muss. Keine Sorge, ich werde das jetzt nochmal komplett überarbeiten
                              Hallo,

                              meine Empfehlung: Lass die Finger davon.
                              Bei dir fehlt es an Allem um eine Steuererklärung zu erstellen

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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