Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum und gerade dabei meine Steuererklärung für 2018 erstmalig über das Portal zu machen.
Ich möchte, da ich beruflich oft auch von zuhause das Internet und Telefon nutze, wenigstens die Grundgebühr steuerlich geltend machen und frage mich nun, ob ich bei den außergewöhnlichen Belastungen nun nur die 20%, die ich von der Grudngebühr geltend machen kann angeben darf oder die komplette Grundgebühr.
Ähnlich unsicher bin ich mir bzgl. Handwerkerleistungen. Trage ich hier den kompletten Betrag (ohne Material) für geleistete und in der Rechnung dediziert aufgeführte Arbeitsleistungen oder nur die MwSt. davon ein?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
VG
TSCH
bin neu hier im Forum und gerade dabei meine Steuererklärung für 2018 erstmalig über das Portal zu machen.
Ich möchte, da ich beruflich oft auch von zuhause das Internet und Telefon nutze, wenigstens die Grundgebühr steuerlich geltend machen und frage mich nun, ob ich bei den außergewöhnlichen Belastungen nun nur die 20%, die ich von der Grudngebühr geltend machen kann angeben darf oder die komplette Grundgebühr.
Ähnlich unsicher bin ich mir bzgl. Handwerkerleistungen. Trage ich hier den kompletten Betrag (ohne Material) für geleistete und in der Rechnung dediziert aufgeführte Arbeitsleistungen oder nur die MwSt. davon ein?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
VG
TSCH
Kommentar