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Wie füge ich die Anlage AVEÜR zur Anlage L hinzu ?

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    Wie füge ich die Anlage AVEÜR zur Anlage L hinzu ?

    Ich hab die Anlage L ausgefüllt und muß jetzt die Anlage AVEÜR hinzufügen, um die Afa für das Gebäude eingeben zu können.
    Kann mir jemand helfen?
    Danke vorab.
    G.

    #2
    AW: Wie füge ich die Anlage AVEÜR zur Anlage L hinzu ?

    Die Anlage L gehört zur Einkommensteuererklärung, die AVEÜR hingegen ist ein Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung -Anlage EÜR-.

    Im Verfahren ELSTER ist die Anlage EÜR getrennt von der Einkommensteuererklärung zu übermitteln.

    Wird der Gewinn nach § 13a EStG oder nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt?

    - - - Aktualisiert - - -

    Für den Fall der Gewinnermittlung nach § 13a EStG musst du der Einkommensteuererklärung die Anlage 13a hinzufügen.

    Dort lässt sich die Gebäude-AfA erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wie füge ich die Anlage AVEÜR zur Anlage L hinzu ?

      ich benutze "Mein Elster" und ermittle den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG .

      Kommentar


        #4
        AW: Wie füge ich die Anlage AVEÜR zur Anlage L hinzu ?

        Zitat von Gobr Beitrag anzeigen
        ich benutze "Mein Elster" und ermittle den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG .
        Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG müsste eine Bilanz erstellt werden. Das setzt eine geordnete Buchführung voraus.

        Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG muss für jedes Wirtschaftsjahr eine EÜR erstellt werden.

        Nur der Gewinn kommt in die Anlage L, wobei das grundsätzlich jeweils 50% des Gewinns aus jedem der Wirtschaftsjahre sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Wie füge ich die Anlage AVEÜR zur Anlage L hinzu ?

          richtig, ich nehme Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG , da ich keine Bilanz erstelle, sondern nur eine EÜR mache (habe alles verpachtet.
          Nur, da FA möchte von mir die AVEÜR, da ich die AfA für meine noch bestehende Hofstelle (Stadl) geltend machen kann.
          Und die soll ich elektronisch übermitteln.
          Und wo finde ich das Formular. Die Anlage "L" hab ich schon ausgefüllt in "Mein Elster".
          G.

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            #6
            AW: Wie füge ich die Anlage AVEÜR zur Anlage L hinzu ?

            Nachstehend zwei Bilder, aus denen du sehen solltest, wie du die Anlage AVEÜR in Mein ELSTER über Anlagen hinzufügen / entfernen deiner EÜR hinzufügen kannst.

            Die EÜR selbst ist ein eigenes Formular!
            Angehängte Dateien
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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