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Übungsleiterpauschale EÜR 2019

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    Übungsleiterpauschale EÜR 2019

    Hallo zusammen,

    ich bin nebenberuflich als freiberuflicher Dozent tätig.
    Wo muss ich in der EÜR die Übungsleiterpauschale von 2400 € eintragen?

    In Zeile 23 Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgrupppen, oder
    in Zeile 91 abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG.

    Wenn ich es in beiden Eintrage wäre es ja doppelt drin.

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße
    Sascha H.


    #2
    in Zeile 91 abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG.
    Ab 2019 ist die Zeile 91 richtig !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zeile 91. Natürlich nur höchstens in Höhe der damit zusammenhängenden Einnahmen. Du darfst Dir auch gerne die Eingabehilfen dazu anschauen, daraus ergibt sich das auch.
      Bei der Anlage S denkst Du bitte an die Zeilen 4 und 44.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Vielen Dank für die Antworten.

        Braucht man die Anlage S noch? Ein Kollege sagte mir, dass die EÜR ausreicht.

        Kommentar


          #5
          Braucht man die Anlage S noch? Ein Kollege sagte mir, dass die EÜR ausreicht.
          Natürlich ist die Anlage S nach wie vor der Einkommensteuererklärung hinzuzufügen. Ohne die wäre außerdem die Steuerberechnung fehlerhaft.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Sascha80 Beitrag anzeigen
            Braucht man die Anlage S noch? Ein Kollege sagte mir, dass die EÜR ausreicht.
            So ein Quatsch. Du brauchst die Anlage S und die Anlage EÜR. Wie Charlie schon sagt, wie willst Du denn eine richtige Einkommensteuer berechnen, wenn nirgends in der Einkommensteuererklärung der mit der Anlage EÜR errechnete Gewinn auftaucht ? Umgekehrt ist es allerdings so, dass Du keine Anlage EÜR brauchst, wenn Deine Übungsleitereinnahmen den Freibetrag nicht überschreiten, es also deswegen zu einem Gewinn daraus von 0 € kommt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Vielen Dank. Das ist jetzt soweit klar. Ich hätte noch eine Frage bzgl. den Fahrtkosten.
              Der Unterschied zwischen der Zeile 84 Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge und Zeile 85 Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte.

              Verstehe ich das richtig, dass ich Zeile 85 nur dann nehmen kann, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen zählt? Bei privaten PKW dann immer Zeile 84.

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                #8
                Verstehe ich das richtig, dass ich Zeile 85 nur dann nehmen kann, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen zählt?
                Nein, Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges werden zunächst entweder pauschal mit 0,30 € je gefahrenen km oder

                mit den anteiligen, tatsächlich entstandenen Aufwendungen in Zeile 84 angesetzt. Der Anteil, der davon auf die Fahrten Wohnung - Betriebsstätte entfällt,

                wird dann in Zeile 85 erfasst und dadurch abgezogen. Dann wird in Zeile 86 die Entfernungspauschale, also 0,30 € je km einfache Strecke wieder

                hinzugerechnet.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Das versteh ich nicht. Wenn ich 50 km einfach von meiner Wohnung zur Schule an der ich unterrichte fahre, und die Schule an 20 Tagen pro Jahr aufsuche, dann ergeben sich
                  pauschal Kosten von 2 x 50km x 20 Tage x 0,30€ = 600€. Diese Trage ich dann in Zeile 84 ein. D.h. der Anteil der auf die Fahrten Wohnung - Betriebsstätte fällt ist ja 100 %, also 600€.
                  Ich ziehe dann den Anteil von Zeile 84 ab, und rechne in Zeile 86 die einfache Strecke dazu. Ergibt dann für dieses Beispiel in Summe 300€. Ist das so richtig?

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                    #10
                    Was ist daran nicht zu verstehen? Du hast es doch richtig berechnet. Es ist ja nicht immer so, dass 100% der Kilometerleistung in Zeile 84 auf die Fahrten

                    Wohnung - Betriebsstätte entfallen. In deinem Fall bleibt letztlich nur die Entfernungspauschale übrig.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      D.h. dann steuerlich absetzbar ist nur die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Betriebsstätte.
                      Wieso wird Zeile 84 dann benötigt? Was wäre ein typisches Beispiel?

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                        #12
                        Was wäre ein typisches Beispiel?
                        Es gibt doch auch Unternehmer, die nicht nur zu ihrer Betriebsstätte, sondern auch zu ihren Kunden fahren müssen. Die haben ja insgesamt mehr

                        Wegekosten als du. Die KFZ-oder auch die Fahrtkosten mit anderen Verkehrsmitteln werden in den Zeilen 81 ff erfasst, wobei die Zeile 84 speziell für

                        KFZ gedacht ist, die nicht im Betriebsvermögen gehalten werden, Aus den Gesamtkosten muss dann der Anteil herausgerechnet werden, der auf die

                        Fahrten Wohnung - Erste Betriebsstätte entfällt, weil es dafür nur die Entfernungspauschale gibt. Der Anteil wird von den Gesamtkosten abgezogen.

                        Dann wird für diese Fahrten die Entfernungspauschale wieder dazu addiert.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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