Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrtkosten in EÜR

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fahrtkosten in EÜR

    Liebes Forum,

    ich sitze gerade an der Steuererklärung und hänge an den Fahrtkosten.

    Die Situation: Ich war im letzten Jahr freiberuflich als Dozentin bei 2 verschiedenen Auftraggebern tätig. Von einem der beiden habe ich Fahrtkosten erstattet bekommen. Nach einiger Recherche habe ich herausgefunden, dass ich diese wohl zusammen mit dem Gewinn in Anlage S angeben muss.

    Für die Fahrtkosten zum Auftraggeber, von dem ich keine Fahrtkosten erstattet bekommen habe, habe ich mein privates Auto genutzt und sie deshalb in Zeile 61 (Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)) der EÜR angegeben.

    Für die Fahrtkosten, die mir erstattet wurden, habe ich den ÖPNV genutzt und mir ist nicht klar, in welcher Zeile und wie ich diese Beträge angeben soll - auch zu den Kosten in Zeile 61 dazurechnen (habe aber kein Auto genutzt) und genau den Betrag angeben, der mir erstattet wurde (er deckt sich nicht genau mit dem, was ich ausgegeben habe, u.a. deshalb, weil ich ein etwas weitreichenderes Ticket gekauft habe), oder die Kilometerpauschale nutzen (dann würde ich auf weniger kommen, als der Betrag, der mir erstattet wurde)?

    Vielleicht kann mir hier jemand dazu einen Hinweis geben - vielen Dank schon einmal!
    Zuletzt geändert von Benutzerxy; 28.07.2019, 22:04.

    #2
    AW: Fahrtkosten in EÜR

    Tatsächliche Fahrtkosten sind in Zeile 60 einzutragen. Eine Pauschale gibt es dafür nicht.

    Welche Software verwendest Du denn? Du hast Dich nach Allgemein und Projekt verirrt.

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrtkosten in EÜR

      Vielen Danke für die Antwort!

      Ich verwende ELSTER, also keine bestimmte Software.

      Nur noch einmal zum Verständnis - dann teile ich die Fahrtkosten auf Zeile 60 und 61 auf? Und gebe dann genau das an, was ich für ÖPNV ausgegeben hätte, wenn ich mir ein Ticket genau für diese Strecke besorgt hätte?

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrtkosten in EÜR

        Zitat von Benutzerxy Beitrag anzeigen
        Ich verwende ELSTER
        Natürlich, Du musst ja die elektronische Steuererklärung verwenden. Aber um welche Anwendung geht es bei Dir? Mein Elster?

        Wie Du Deine Fahrtkosten ermitteln musst ist jedenfalls kein Elster-Thema.

        Kommentar


          #5
          AW: Fahrtkosten in EÜR

          Und gebe dann genau das an, was ich für ÖPNV ausgegeben hätte, wenn ich mir ein Ticket genau für diese Strecke besorgt hätte?
          Wenn der Kauf eines weiter reichenden Tickets private Gründe hatte, dann ist der Mehrpreis keine Betriebsausgabe.

          Die Fahrtkosten in Zeile 61 musst du außerdem in Zeile 92 als Nutzungseinlage erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Fahrtkosten in EÜR

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Natürlich, Du musst ja die elektronische Steuererklärung verwenden. Aber um welche Anwendung geht es bei Dir? Mein Elster?

            Wie Du Deine Fahrtkosten ermitteln musst ist jedenfalls kein Elster-Thema.
            Ups, ja, Mein Elster meinte ich, da hab ich mich wohl wirklich verirrt...


            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn der Kauf eines weiter reichenden Tickets private Gründe hatte, dann ist der Mehrpreis keine Betriebsausgabe.

            Die Fahrtkosten in Zeile 61 musst du außerdem in Zeile 92 als Nutzungseinlage erklären.
            Genau, der Kauf hatte private Gründe. Was mich an dieser Stelle verwirrt, sind die Fahrtkosten, die mir erstattet wurden - ich habe es jetzt so verstanden, dass ich unabhängig davon angebe, was ich ausgegeben habe (bzw. hätte), egal, ob es mehr oder weniger ist, als das, was ich bekommen habe, richtig?

            Danke auch für den Hinweis mit Zeile 92, das hatte ich schon berücksichtigt.

            Kommentar


              #7
              AW: Fahrtkosten in EÜR

              Die Erstattungen sind Betriebseinnahmen, die du auch als solche erfassen musst.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Fahrtkosten in EÜR

                Vielen Dank noch einmal für die Antworten!

                Kommentar

                Lädt...
                X