Liebes Forum,
ich sitze gerade an der Steuererklärung und hänge an den Fahrtkosten.
Die Situation: Ich war im letzten Jahr freiberuflich als Dozentin bei 2 verschiedenen Auftraggebern tätig. Von einem der beiden habe ich Fahrtkosten erstattet bekommen. Nach einiger Recherche habe ich herausgefunden, dass ich diese wohl zusammen mit dem Gewinn in Anlage S angeben muss.
Für die Fahrtkosten zum Auftraggeber, von dem ich keine Fahrtkosten erstattet bekommen habe, habe ich mein privates Auto genutzt und sie deshalb in Zeile 61 (Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)) der EÜR angegeben.
Für die Fahrtkosten, die mir erstattet wurden, habe ich den ÖPNV genutzt und mir ist nicht klar, in welcher Zeile und wie ich diese Beträge angeben soll - auch zu den Kosten in Zeile 61 dazurechnen (habe aber kein Auto genutzt) und genau den Betrag angeben, der mir erstattet wurde (er deckt sich nicht genau mit dem, was ich ausgegeben habe, u.a. deshalb, weil ich ein etwas weitreichenderes Ticket gekauft habe), oder die Kilometerpauschale nutzen (dann würde ich auf weniger kommen, als der Betrag, der mir erstattet wurde)?
Vielleicht kann mir hier jemand dazu einen Hinweis geben - vielen Dank schon einmal!
ich sitze gerade an der Steuererklärung und hänge an den Fahrtkosten.
Die Situation: Ich war im letzten Jahr freiberuflich als Dozentin bei 2 verschiedenen Auftraggebern tätig. Von einem der beiden habe ich Fahrtkosten erstattet bekommen. Nach einiger Recherche habe ich herausgefunden, dass ich diese wohl zusammen mit dem Gewinn in Anlage S angeben muss.
Für die Fahrtkosten zum Auftraggeber, von dem ich keine Fahrtkosten erstattet bekommen habe, habe ich mein privates Auto genutzt und sie deshalb in Zeile 61 (Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)) der EÜR angegeben.
Für die Fahrtkosten, die mir erstattet wurden, habe ich den ÖPNV genutzt und mir ist nicht klar, in welcher Zeile und wie ich diese Beträge angeben soll - auch zu den Kosten in Zeile 61 dazurechnen (habe aber kein Auto genutzt) und genau den Betrag angeben, der mir erstattet wurde (er deckt sich nicht genau mit dem, was ich ausgegeben habe, u.a. deshalb, weil ich ein etwas weitreichenderes Ticket gekauft habe), oder die Kilometerpauschale nutzen (dann würde ich auf weniger kommen, als der Betrag, der mir erstattet wurde)?
Vielleicht kann mir hier jemand dazu einen Hinweis geben - vielen Dank schon einmal!
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