Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberechnung falsch??

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerberechnung falsch??

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu Elster: mache zum ersten Mal die Zusammenveranlagung.
    Wir sind beide in der Steuerklasse IV, haben keine Kinder, zahlen auch keine Kirchensteuer.

    Bruttoeinkommen 51.200€

    lt. Elster:
    Berechnung der Einkommensteuer zu versteuern nach dem Splittingtarif . . . . . . . . 49.128. . . . . . . . . . . . . . . 7.332
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.332



    Laut Elster müssen wir noch 2.385,28€ zurückzahlen.

    Habe ich was falsch gemacht oder hat Elster das falsch ausgerechnet?
    Sollte zu versteuern nicht die Hälfte von 49.128€ da stehen?

    Was läuft hier falsch?

    #2
    Benutzt du wirklich ElsterFormular, das auf dem PC zu installierende Windowsprogramm oder vielleicht doch die Webanwendung Mein ELSTER ?

    Der zu geringe Unterschied zwischen Bruttolohn und zu versteuerndem Einkommen deutet darauf hin, dass die Anlage Vorsorgeaufwand nicht beigefügt ist.

    In der Anlage Vorsorgeaufwand müssen insbesondere die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erfasst werden.

    Die Hälfte muss beim Splittingtarif nicht dort stehen, aber deutlich weniger als jetzt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von versteheesnicht Beitrag anzeigen
      Laut Elster müssen wir noch 2.385,28€ zurückzahlen.
      Warum zurück? Was habt Ihr denn bekommen?

      Zitat von versteheesnicht Beitrag anzeigen
      Sollte zu versteuern nicht die Hälfte von 49.128€ da stehen?
      Warum denn die Hälfte? Offenbar habt Ihr doch gar nicht so viel abzusetzen, oder?

      Wurde zu wenig Lohnsteuer einbehalten? Ich weiß es nicht!

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Benutzt du wirklich ElsterFormular, das auf dem PC zu installierende Windowsprogramm oder vielleicht doch die Webanwendung Mein ELSTER ?

        Der zu geringe Unterschied zwischen Bruttolohn und zu versteuerndem Einkommen deutet darauf hin, dass die Anlage Vorsorgeaufwand nicht beigefügt ist.

        In der Anlage Vorsorgeaufwand müssen insbesondere die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erfasst werden.

        Die Hälfte muss beim Splittingtarif nicht dort stehen, aber deutlich weniger als jetzt!
        Ich benutze die Webanwendung MeinElster.
        Stimmt, Vorsorgeaufwand habe ich nicht beigefügt. Wo ich ledig war, habe ich es auch nie gemacht...

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Warum zurück? Was habt Ihr denn bekommen?
          Einkommensteuer
          Festgesetzt werden: 7.332,00
          Abzug vom Lohn Ehemann: 3.400,00
          Abzug vom Lohn Ehefrau: 1.688,00
          verbleibend: 2.244,00

          + Soli 141,28€

          =2.385,28€

          Kommentar


            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Warum denn die Hälfte? Offenbar habt Ihr doch gar nicht so viel abzusetzen, oder?

            Wurde zu wenig Lohnsteuer einbehalten? Ich weiß es nicht!
            Wegen dem Ehegattensplitting??
            Ich mache das zum ersten Mal mit der Zusammenveranlagung, deswegen verstehe ich es auch nicht richtig.

            Kommentar


              #7
              Stimmt, Vorsorgeaufwand habe ich nicht beigefügt. Wo ich ledig war, habe ich es auch nie gemacht...
              Was natürlich falsch war bzw. ist. Die Anlage Vorsorgeaufwand wird praktisch immer benötigt.

              Ich verschiebe das Thema in das richtige Unterforum.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Was natürlich falsch war bzw. ist. Die Anlage Vorsorgeaufwand wird praktisch immer benötigt.

                Ich verschiebe das Thema in das richtige Unterforum.
                Ich hab das jetzt beigefügt und denke dass jetzt alles passt.
                Vielen lieben Dank!!!

                Kommentar


                  #9
                  Ich hab das jetzt beigefügt und denke dass jetzt alles passt.
                  Das kann ich nicht beurteilen, es sollte aber im Normalfall keine Nachzahlung mehr geben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X