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Steuererklaerung pflichtig - Auszahlung der Praemie, keine Wohnhaft mehr in DE

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    Steuererklaerung pflichtig - Auszahlung der Praemie, keine Wohnhaft mehr in DE

    Hallo,
    bei einer Auszahlung der Praemie aus 2019 von dem vorherigen Arbeitgeber muss ich die Steuererklaerung (als beschraenkt steuerpflichtig) agbeben, wenn ich in dem ganzen Kalenderjahr keine Wohnhaft in DE hatte?
    Vielen Dank fuer die Antwort!

    #2
    Wenn du bereits im Jahr 2019 aus Deutschland weggezogen bist und die Prämie erst im Jahr 2020 ausbezahlt wurde, kannst du für 2020 eine

    Erklärung für beschränkt Steuerpflichtige einreichen, zwingend ist das nicht in jedem Fall. Das Formular wird erst im März 2021 zur Verfügung stehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Danke Charlie.
      Weggezogen bin ich 2018, Prämie habe ich 2019 ausbezahlt bekommen, also die Steuererklärung sollte ich in 2020 abgeben. Gibt es die Möglichkeit das Formular (für die beschränkt steuerpflichtigen) als Paar (als Ehepaar) abgeben? Ich konnte online in Elster diese Möglichkeit nicht finden.

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        #4
        Gibt es die Möglichkeit das Formular (für die beschränkt steuerpflichtigen) als Paar (als Ehepaar) abgeben?
        Nein, bei beschränkter Steuerpflicht ist keine Zusammenveranlagung möglich.

        Grundsätzlich gilt:
        Die Einkommensteuer für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn ... unterliegen, gilt bei beschränkt Steuerpflichtigen durch den Steuerabzug als abgegolten.

        Es gibt gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 4 EStG eine Reihe von Ausnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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