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Zum elektronischen Abruf bereitgestellter Bescheid

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    Zum elektronischen Abruf bereitgestellter Bescheid

    Liebe Leute,

    ich habe meine Steuererklärung mit Mein ELSTER gemacht und übertragen.

    Nun bekomme ich folgende Mail heute:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Sie haben in die Bekanntgabe des oben bezeichneten Bescheids durch Bereitstellung zum elektronischen Abruf eingewilligt. Dieser Bescheid steht ab sofort zum elektronischen Abruf bereit. Bitte nutzen Sie hierfür das von Ihnen verwendete Steuerprogramm/-portal. Der Bescheid gilt am dritten Tag nach Absendung dieser Benachrichtigung als bekannt gegeben (§ 122a Abs. 4 Satz 1 der Abgabenordnung). Die einmonatige Einspruchsfrist für den zum Abruf bereitgestellten Bescheid beginnt somit grundsätzlich mit Ablauf des dritten Tags nach Absendung dieser Benachrichtigung. Eine zusätzliche Übersendung auf dem Postweg findet nicht statt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid nicht zeitlich unbegrenzt zum elektronischen Abruf bereitgestellt wird.

    Dies ist eine maschinell erzeugte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese E-Mail-Adresse.
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Finanzverwaltung



    Nun habe ich mich bei Mein elster eingeloggt, und von einem Bescheid fehlt jede Spur. Weiss jemand was da los ist? Ich habe keine Übermittlung per externem Steuerprogramm oder sowas gemacht.

    Wäre über jede Hilfe dankbar.

    #2
    Hallo senfeier,

    schau mal hier nach dem Login ->
    Bescheidabholung.png

    Tschüß

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      #3
      Lieber Holzgoe.

      Diese Option habe ich eben leider nicht. Kommt die noch?

      Gruss

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        #4
        Bescheiddaten selber konnte ich abholen.

        Kommentar


          #5
          Hallo senfeier,

          ich habe bei der Bescheiddatenabholung von 2018 nach der Postfachnachricht einen Tag später die Bescheiddaten abrufen können.

          Vielleicht musst du also auch einen Tag warten, die Sache ist ja dieses Jahr erstmalig möglich den Bescheid elektronisch abzurufen.
          Die Option Steuerbescheide abholen sollte eigentlich vorhanden sein.

          Tschüß

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            #6
            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Die Option Steuerbescheide abholen sollte eigentlich vorhanden sein.
            Genau! Bei mir ist die z. B. vorhanden, obwohl ich schon jahrelang nichts mehr mit Mein Elster übermittelt habe.

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              #7
              Laut den Erläuterungen müsste die Prozedur eigentlich wie folgt ablaufen:

              Sie werden per E-Mail darüber benachrichtigt, dass neue Steuerbescheide zur Abholung bereitstehen.
              Bei Ihrem nächsten Login in Mein ELSTER nach dieser E-Mail Benachrichtigung wird Ihnen der Steuerbescheid zur Abholung angeboten.
              Nach erfolgter Abholung können Sie den Steuerbescheid herunterladen. Zusätzlich wird der Steuerbescheid zur Archivierung als PDF-Dokument
              in "Mein Posteingang" eingestellt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                elsta.jpg

                Ich habe diese Option eben nicht. Deswegen hatte ich um Hilfe gebeten.

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                  #9
                  Bei mir sieht das Menü so aus wie bei holzgoe, nur der Erläuterungstext steht bei mir nicht darunter, sondern rechts auf der Seite.

                  Schon mal einen anderen Browser versucht?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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