Wie hätte man die Veranlagung nach §25 im Formular ausfüllen können?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • amine
    Neuer Benutzer
    • 27.04.2020
    • 2

    #1

    Wie hätte man die Veranlagung nach §25 im Formular ausfüllen können?

    Hallo Zusammen,
    Habe meinen Steuerbescheid bekommen mit Veranlagung nach §26a, was eig. falsch ist, da ich unverheiratet bin. Macht das einen Unterschied und sollte korrigiert werden?

    Leider habe ich im Formular nicht gefunden, wie man §25 auswählt. Es waren nur §26 a oder b zur Auswahl. Kann jemand helfen fürs nächste mal?

    Danke und LG
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Wenn man nicht verheiratet bzw. verpartnert ist, darf man bei Veranlagungsart nichts auswählen! Die Auswahl zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung

    dürfen nur Ehegatten bzw. Lebenspartner treffen, das steht doch auch dabei!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • amine
      Neuer Benutzer
      • 27.04.2020
      • 2

      #3
      OK - Danke. Fand das überhaupt nicht so selbstverständlich bei der Eingabe!

      Und weißt du auch ob es in der Besteuerung nun einen Unterschied macht und geändert werden sollte, oder ist das egal?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Und weißt du auch ob es in der Besteuerung nun einen Unterschied macht und geändert werden sollte,
        Es dürfte kein Unterschied sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Weicht denn die Steuer von der Elster-Berechnung ab?

          Kommentar

          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7872

            #6
            Vermutlich nicht, denn er oder sie hat ja auch bei der Elster-Berechnung die "Einzelveranlagung von Ehegatten" drinnen. Sinnvoll wäre allerdings, wenn amine die versandte Einkommensteuererklärung duplizieren und dann ohne den Ehegatten-Eintrag erneut rechnen würde. Das würde dann ja zeigen, ob es Unterschiede gibt. Ob das bei "Mein Elster" geht, weiß ich aber nicht.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            • holzgoe
              Erfahrener Benutzer
              • 19.01.2009
              • 12107

              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              ....... Sinnvoll wäre allerdings, wenn amine die versandte Einkommensteuererklärung duplizieren und dann ohne den Ehegatten-Eintrag erneut rechnen würde. Das würde dann ja zeigen, ob es Unterschiede gibt. Ob das bei "Mein Elster" geht, weiß ich aber nicht.
              Hallo,
              ja das geht -> die übermittelte Erklärung mittels Datenübernahmefunktion in ein neues leeres Formular einfüllen und entsprechend korrigieren.

              Tschüß

              Kommentar

              Lädt...