Hallo!
Für Kurzarbeitergeld zahlt der Arbeitgeber SV-Beiträge 100% alleine, genauer für das fiktive Entgelt, also 80% der Brutto-Lücke. Mir scheint so, als seien die Beiträge bei mir in Zeilen 24 a) und c) der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten. Ist das korrekt?
Danke
Für Kurzarbeitergeld zahlt der Arbeitgeber SV-Beiträge 100% alleine, genauer für das fiktive Entgelt, also 80% der Brutto-Lücke. Mir scheint so, als seien die Beiträge bei mir in Zeilen 24 a) und c) der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten. Ist das korrekt?
Danke
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