Kurzarbeit

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  • PLS
    Erfahrener Benutzer
    • 06.01.2018
    • 152

    #1

    Kurzarbeit

    Hallo!

    Für Kurzarbeitergeld zahlt der Arbeitgeber SV-Beiträge 100% alleine, genauer für das fiktive Entgelt, also 80% der Brutto-Lücke. Mir scheint so, als seien die Beiträge bei mir in Zeilen 24 a) und c) der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten. Ist das korrekt?

    Danke
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    Nachrechnen? Bezug zu Elster?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • PLS
      Erfahrener Benutzer
      • 06.01.2018
      • 152

      #3
      Laut nachrechnen ist es enthalten, ich frage, ob das korrekt ist.

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        und was hat dies mit Elster zu tun?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Zitat von PLS Beitrag anzeigen
          Laut nachrechnen ist es enthalten, ich frage, ob das korrekt ist.
          Ich würde sagen, das ist korrekt, auch wenn es nichts mit Elster zu tun hat.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

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