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Doppelte Haushaltführung

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    Doppelte Haushaltführung

    Hallo zusammen,
    mein Mann hat 2 Monate in Arnsberg gearbeitet, da hat er ein Appartment gemietet. Der Weg war zwischen erster Tätigkeitsstätte und dem Appartment ungefähr 13 km. D.h. er hat jeden Tag 26 km hin und zurück gependelt. Zudem habe ich in Bonn gewohnt und mein Mann war am Wochenende zu Hause in Bonn. Wie soll ich alles berechnen? Ich bin ziemlich durcheinander.
    Darf ich bezüglich des Wegs zwischen erster Tätigkeitsstätte und dem Appartment in Arnsberg unter Zeile 31-35 (Anlage N) etwas schreiben? Oder werden nur doppelte Haushaltführung und nur die Wöchentliche Heimfahrten (nach Bonn) berücksichtigt?

    Zweite Frage

    "Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung"

    Bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland

    Zeile 81

    An- und Abreisetage: Anzahl der Tage - Soll ich alle wöchentliche Heimfahrten berechnen, zudem erste Fahrt zum Ort der ersten Tätigkeitsstätte und letzte Fahrt zum eigenen Hausstand auch?

    Zeile 82

    Abwesenheit von 24 Stunden: Anzahl der Tage - Soll ich hier die Tage berechnen, wenn mein Mann in Arnsberg war? Verstehe ich richtig?

    Liebe Grüße
    Inna

    #2
    Für den Weg zwischen Apartment und 1. Tätigkeitsstätte gibt es die Entfernungspauschale, also die einfache Entfernung (auf volle Kilometer abgerundet)

    x die Anzahl der Tage, wenn es um doppelte Haushaltsführung geht. Die eigentliche Vorfrage ist deshalb: Handelt es sich eine Auswärtstätigkeit oder um

    eine doppelte Haushaltsführung? War das ein anderer Arbeitgeber oder hat ihn sein Arbeitgeber nur vorübergehend zu einem Kunden geschickt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      eine doppelte Haushaltsführung! Mein Mann hat 2 Monate in Arnsberg gearbeitet und danach hat er in Bonn eine neue Stelle gefunden und ab dem 1.09 hat er angefangen in Bonn

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        #4
        eine doppelte Haushaltsführung! Mein Mann hat 2 Monate in Arnsberg gearbeitet und danach hat er in Bonn eine neue Stelle gefunden
        Dann gilt die Entfernungspauschale wie oben beschrieben. Für die Familienheimfahrten von und nach Bonn gibt es ebenfalls die Entfernungspauschale.

        Die erste und letzte Fahrt wie im anderen Thread. Beim Verpflegungsmehraufwand musst du die Tage zählen und zwischen An- und Abreisetagen

        und den Tagen mit Übernachtung (24 h Abwesenheit) unterscheiden. Die Kosten der Unterkunft sind in Zeile 79 einzutragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Dann gilt die Entfernungspauschale wie oben beschrieben. Für die Familienheimfahrten von und nach Bonn gibt es ebenfalls die Entfernungspauschale.

          Die erste und letzte Fahrt wie im anderen Thread. Beim Verpflegungsmehraufwand musst du die Tage zählen und zwischen An- und Abreisetagen

          und den Tagen mit Übernachtung (24 h Abwesenheit) unterscheiden. Die Kosten der Unterkunft sind in Zeile 79 einzutragen.
          Ok, verstehe. Aber noch eine Frage
          Wöchentliche Heimfahrten
          Zeile 74
          Da steht einfache Entfernung (nur hin- Z.B. 150 km) und dann Anzahl. Anzahl? Soll ich eine Fahrt hin und zurück als 1 berechnen oder als 2?

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            #6
            Als "1" ist richtig. Da hier auch nur die Entfernungspauschale gilt, wird dadurch für eine Hin- und Rückfahrt eine Pauschale iHv 0,30 € pro Entfernung angesetzt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Soll ich eine Fahrt hin und zurück als 1 berechnen oder als 2
              Eine Wochenendheimfahrt ist immer hin und zurück oder zurück und hin, je nach Betrachtungsweise. Du zählst einfach die Anzahl der Wochenenden!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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