Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Versehentlich gelöscht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Versehentlich gelöscht

    Guten Tag, ich hoffe sehr das ich auf diesem Weg Hilfe bekommen kann:
    Folgendes ist passiert: habe das zu sendende Formular nicht vor dem Versand als pdf gedruckt/gespeichert, sondern dummerweise nach der Bestätigung der Übermittlung gelöscht. Besteht die Möglichkeit das gelöschte Formular irgendwie zurück holen?

    Zuletzt geändert von Haus-Ser; 28.04.2020, 17:23.

    #2
    Besteht die Möglichkeit das gelöschte Formular irgendwie zurück holen?
    Was hast du jetzt wirklich gelöscht? Das Übertragungsprotokoll, das neuerdings nur noch unter übermittelte Formulare abgelegt wird

    oder die Bestätigung der Übermittlung im Postfach?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      nein, die Bestätigung der Übermittlung im Postfach habe ich nicht gelöscht. Ich habe in übermittelte Formulare wohl das Übertragungsprotokoll (das fertig und stimmig ausgefüllte Formular) gelöscht, ohne vor dem Senden die pdf-Datei auf dem Computer zu sichern!

      Herzlicher Gruß
      Haus-Ser

      Kommentar


        #4
        ohne vor dem Senden die pdf-Datei auf dem Computer zu sichern!
        Man macht das eigentlich erst nach dem Senden, weil das Übertragungsprotokoll besser formatiert ist, als der Ausdruck, den man vor

        dem Senden erzeugen kann. Wenn du das unter übermittelte Formulare gelöscht hast, ist das weg. Im Portal gibt es keine Möglichkeit,

        gelöschte Dateien wiederherzustellen, jedenfalls nicht für den Nutzer selbst. Die Löschung ist nach meiner Kenntnis immer endgültig.

        Neu übermitteln geht auch nicht mehr, weil dir die gelöschten Daten nicht mehr zur Übernahme in eine neue Erklärung angeboten werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          DANKE für die Mitteilung!
          Hab mir fast schon gedacht, dass genau dieses eine endgültig weg ist. Aber nun ja, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Muss ich eben für das nächste Jahr alles neu eingeben, bzw. auf 2018 zurück greifen und entsprechend ändern. Ist leider dumm gelaufen
          Nochmals lieben Dank und noch einen angenehmen Resttag!

          Kommentar


            #6
            Ich habe jetzt noch einmal im Postfach nachgesehen. Bei Erklärungen, die vor dem 25.03.2020 gesendet wurden. wurde das Übertragungsprotokoll

            offenbar noch im Postfach abgelegt. Bei später abgegebenen Erklärungen ist der Aufruf nur noch unter übermittelte Formulare möglich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo,
              ich habe ausversehen meine EÜR gelöscht, sie aber als PDF davor gespeichert. Es hatten aber noch einige Angaben gefehlt. Kann ich anhand der PDF die EÜR wiederherstellen lassen? Vielen Dank schon einmal.

              Kommentar


                #8
                Kann ich anhand der PDF die EÜR wiederherstellen lassen?
                Das ist nach meiner Kenntnis nicht möglich. Du wirst die Daten neu eingeben müssen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  wie geht das?
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X