Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gewerbesteuer GmbH/UG: Freibetrag abschalten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gewerbesteuer GmbH/UG: Freibetrag abschalten

    Hi,
    ich versuche mich gerade an der GewSt 1 A für 2019. Mein Gewerbebetrieb ist eine UG (haftungsbeschränkt), d.h. eine Kapitalgesellschaft, der eigentlich kein Freibetrag zusteht (anders als Personengesellschaften).

    Neben den allgemeinen Angaben (Adresse/SteuerNr) habe ich nur folgende Eingaben gemacht:
    Zeile 14 (Rechtsform des Unternehmens): Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
    Zeile 33 (Gewinn aus Gewerbebetrieb vor Anwendung des § 7 Satz 4 GewStG): z.B. 40000

    Unter prüfen und Steuer berechnen wird im erzeugten PDF ein "Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG" in Höhe von 24500 EUR ausgewiesen und einberechnet. Das würde mich ja freuen, aber er steht mir leider nicht zu. Was habe ich falsch gemacht?

    Vielen Dank!

    #2
    Hat Niemand eine Idee? Ich wäre wirklich dankbar.

    Kommentar


      #3
      Es kann doch nicht sein, dass niemand dazu etwas weiß. Selbst beim Elster Support bekomme ich überhaupt keine Antwort. Ich bin langsam am verzweifeln. Es wird doch wohl jemanden mit einer GmbH geben, der schon einmal eine Gewerbesteuererklärung eingereicht hat!? Ich möchte nicht wissentlich eine falsche Erklärung einreichen. Wie wird im allgemeinen damit umgegangen, wenn ein Formular fehlerhaft ist? Gebe ich es einfach ab und schreibe meine Gedanken in die zusätzlichen Anmerkungen?

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        Steuerberater hilft

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Hallo FIGUL,

          danke für die Reaktion. Wenn ich steuerliche Fragen habe, wende ich mich sehr gern an einen Steuerberater. Wenn es jedoch darum geht Fakten in ein Formular einzutragen, dann muss das jedem Bürger möglich sein. Es geht hier ausschließlich um ein Anwendungsproblem. Ich kenne meinen Gewinn und meine Rechtsform und ich weiß, dass das errechnete Ergebnis des Formulars bzw. PDFs nicht stimmt. Das hat mir sogar die zuständige Sachbearbeiterin beim Finanzamt bestätigt. Es ist nur mal wieder "niemand zuständig".

          Kommentar


            #6
            Es dürfte schlicht und ergreifend ein Programmfehler vorliegen. Wenn die Übermittlung möglich ist, übermitteln Sie. Die Gewährung des FB wird ohnehin mit der im FA gespeicherten Rechtsform abgeglichen, so dass der FB im Echtbescheid nicht gewährt wird.

            Kommentar

            Lädt...
            X