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Fehler bei der Steuerberechnung

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    Fehler bei der Steuerberechnung

    Hallo zusammen,

    habe das gleiche Problem.

    Ich habe dann testweise bei den Zusatzangaben für die Steuerberechnung den Betrag für die Ehefrau in der Zeile 8 (Geleistete Altersvorsorgebeiträge)
    herausgenommen. Danach wurde eine Berechnung durchgeführt.

    Ich hoffe, dass der Elster Support diesen Bug schnellsten behebt.


    #2
    Ich habe den Beitrag in ein neues Thema verschoben, es bringt nichts, sich an Themen aus dem Jahr 2010 dranzuhängen.

    Welche Anlagen sind denn beigefügt? Bei einem Eintrag in Zeile 8 des Formulars Zusatzangaben für die Steuerberechnung muss ja

    auch eine Anlage AV beigefügt sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      hier noch mal die komplette Fehlermeldung von Elster Online:

      ---------------------------------------------------------
      Berechnung
      für 2019 über
      Einkommensteuer

      AHW Abbruch-Hinweise

      Es wurden steuerliche Sachverhalte eingegeben, welche vom Programm derzeit leider nicht berechnet
      werden können (Ausschlussfall).

      DHW Dokumentations-Hinweise

      Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

      Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
      eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.

      Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
      übermittelt werden.
      -----------------------------------------------------------------------
      Es sind die Anlagen AV, N, Kind, KAP, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand und die Zusatzangaben für die Steuerberechnung beigefügt.

      Durch die Änderungen von 2019 in der Anlage AV werden die geleisteten Altersvorsorgebeiträge nicht mehr in der Anlage AV gespeichert.
      Diese Beiträge findet man jetzt bei den Zusatzangaben für die Steuerberechnung.
      Das wird ja auch automatisch durch der Übernahme der elektronischen Bescheinigungen hier eingetragen.

      Konkret sind bei den Zusatzangaben für die Steuerberechnung folgende Zeilen gefüllt:


      Zeile 7: 1400
      (
      Geleistete Altersvorsorgebeiträge (Riester-Beiträge und Tilgungsleistungen ohne
      Nachzahlungen für Vorjahre), für die ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend
      gemacht wird (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)

      Zeile 8: 600
      Geleistete Altersvorsorgebeiträge (Riester-Beiträge und Tilgungsleistungen ohne
      Nachzahlungen für Vorjahre), für die ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend
      gemacht wird (Ehefrau / Person B)
      Ich habe dann testweise bei den Zusatzangaben für die Steuerberechnung den Betrag für die Ehefrau die 600 in der Zeile 8
      herausgenommen. Danach wurde eine Berechnung durchgeführt.

      Meine Vermutung: Durch die umfangreiche Änderungen für 2019 in der Anlage AV ist hier bei der Berechnung der Bug entstanden.
      Weglassen des Betrages (600) ist ja auch keine Lösung.

      Viele Grüße
      Kallemensch








      Kommentar


        #4
        Fehler im Steuerberechnungsmodul treten praktisch jedes Jahr auf, die Ursachen sind vielfältig. Hier im Anwenderforum können wir allenfalls

        Tipps für die Umgehung von Fehlern geben, dauerhaft Abhilfe schafft nur eine Fehlermeldung an die Elster-Hotline.

        Um den Fehler zu umgehen, würde ich den Gesamtbeitrag bei dir eintragen, falls der nicht über 2.160,00 € liegt. Um einen Zusammenhang

        mit einem anderen bereits bekannten Fehler auszuschließen, bitte auch überprüfen, ob für die Ehefrau ein Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage

        in Zeile 37 des Hauptvordrucks gestellt wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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