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Rechnungsbetrag Handwerkerleistungen für Wohnanlage

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    Rechnungsbetrag Handwerkerleistungen für Wohnanlage

    2017 bin ich mit meiner Steuererklärung zum Finanzamt gegangen, und der Bearbeiter hat meine Beträge aus
    71. geringfügige Beschäftigungen (Eckstädt)
    72. haushaltsnahe Dienstleistungen
    73. Handwerkerleistungen
    addiert und die Summe in Handwerkerleistungen eingetragen, obwohl der Titel in der Abrechnung der Hausverwaltung auch mal "Nichthandwerkerleistungen" war.
    Frage 1: Soll ich weiterhin Nichthandwerkerleistungen mit unter Handwerkerleistungen eintragen?

    Jetzt gibt es das zusätzliche Feld "Rechnungsbetrag".
    Frage 2: Soll ich meinen Anteil an den Lohnkosten neben den vollen Rechnungsbetrag schreiben, der von der Hausverwaltung für die ganze Wohnanlage gezahlt wurde? Oder soll ich den Rechnungsbetrag auch durch 34 teilen?

    #2
    Was sind denn Nichthandwerkerleistungen? Bei Handwerkerleistungen sind jedenfalls Handwerkerleistungen einzutragen.

    Du musst den Betrag eintragen der Dir in Rechnung gestellt wurde, bzw. den Betrag aus der Hausgeldabrechnung.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Bei Handwerkerleistungen sind jedenfalls Handwerkerleistungen einzutragen.
      Hätte ich auch gedacht, aber der Bearbeiter im Finanzamt hat damals die haushaltsnahen Dienstleistungen mit hineinaddiert.

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      den Betrag aus der Hausgeldabrechnung.
      In der Abrechnung gibt es nicht "den Betrag", sondern eine Zeile je Handwerkerrechnung, mit Rechnungsbetrag, Lohnkosten und meinem Anteil an den Lohnkosten, sowie eine Summenzeile.
      Z.B. Maurerarbeiten am Schornstein, Gesamtkosten: 4000, Lohnkosten: 3400, mein Anteil daran: 100.
      Nehme ich die Gesamtkosten aus der Summenzeile als Rechnungsbetrag, oder teile ich das besser auch durch 34?

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        #4
        Zitat von kereng Beitrag anzeigen
        Nehme ich die Gesamtkosten aus der Summenzeile als Rechnungsbetrag, oder teile ich das besser auch durch 34?
        Weder noch! Du trägst ganz einfach die 100 ein, die Dir berechnet werden.

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          #5
          Sowohl bei Rechnungsbetrag als auch bei Lohnkosten? Oder darf man Rechnungsbetrag leer lassen?

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            #6
            Zitat von kereng Beitrag anzeigen
            Oder darf man Rechnungsbetrag leer lassen?
            Hast Du's probiert?

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              #7
              Sowohl bei Rechnungsbetrag als auch bei Lohnkosten?
              Nach meiner Erfahrung haben die Hausverwaltungen bisher nur die Arbeitskosten (Lohn, Maschinenkosten etc zuzüglich USt.) ausgewiesen.

              Das wird sich bei den Handwerkerkosten ab 2020 wahrscheinlich ändern, aber 2019 muss man von identischen Beträgen ausgehen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Hast Du's probiert?
                Ich konnte die Seite mit leerem Rechnungsbetrag verlassen und das Formular speichern, aber "prüfen" habe ich noch nicht geklickt, weil ich vermute, dass sich das auf das vollständig ausgefüllte Formular bezieht.

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