Anlage FB Gewinnverteilung

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  • Pesch
    Neuer Benutzer
    • 04.05.2020
    • 2

    #1

    Anlage FB Gewinnverteilung

    Hallo Forum,
    ich sitze vor dem Problem Steuern für Pachteinnahmen einer Erbengemeinschaft mit "mein Elster"zu klären.
    Die Gemeinschaft besteht aus 2 Personen (meine Frau und ihr Bruder, deshalb hat man mich verdonnert).
    In der Anlage FB 2 kann der Gewinn zu Bruchteilen angegeben werden. Kann hier der Prozentsatz frei gewählt werden und
    die Pacht einvernehmlich nur einem Beteiligten zugeordnet werden? Im Programm geht das mit 1/1 und 0/1. D.h. es wird kein Fehler angezeigt. Aber geht das Finanzamt da mit, hat da jemand Erfahrung?
    MfG und noch einen schönen Abend
    Pesch
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Es wird wohl eine Rechtsgrundlage geben müssen, wenn der Überschuss nicht nach dem Beteiligungsschlüssel verteilt werden soll.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Pesch
      Neuer Benutzer
      • 04.05.2020
      • 2

      #3
      Danke, ich reiche das dann erst mal so ein.

      Grüße an das Forum

      Kommentar

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