Erstattete Umsatzsteuer

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  • brunonw
    Neuer Benutzer
    • 08.05.2017
    • 12

    #1

    Erstattete Umsatzsteuer

    Ich bin in der Umsatzsteuererklärung und habe folgende Frage: Ich hatte im Jahre 2019 zwei schlechte Quartale und habe zwei Mal eine Umsatzsteuererstattung (193,00 € und 225,00 € - zusammen also 418,00 €) bekommen. Ich sehe aber im Formular keine Zeile, um erstattete Umst. einzutragen. Bedeutet das, dass ich bei meinem Eintrag in der Spalte "Abziehbare Vorsteuerbeträge" diese 418,00 abziehen muss?
  • InsideFA
    Erfahrener Benutzer
    • 17.10.2008
    • 277

    #2
    Nein, abziehbare Vorsteuerbeträge sind die Vorsteuern, die ihnen von anderen Unternehmern für Ihr Unternehmen berechnet wurden.

    Kommentar

    • brunonw
      Neuer Benutzer
      • 08.05.2017
      • 12

      #3
      Vielen Dank - das ist mir klar, ich wollte wissen, ob ich von der Summe aller gezahlten Vorsteuern die Umsatzsteuererstattung, die ich vom F.amt erhalten habe, abziehen muss.

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      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #4
        Hallo brunonw,

        schau dir mal die Seite 13 und die Zeile 168 an -> dort trägst du das Vorauszahlungssoll für 2019 ein also die Summe aller Quartale.

        Tschüß

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        • brunonw
          Neuer Benutzer
          • 08.05.2017
          • 12

          #5
          DANKE - jetzt verstehe ich auch, was "Vorauszahlungssoll" bedeutet ... aber dann muss ich die erstattete Ust. ja nicht mehr berücksichtigen, oder? Ich verstehe die Logik des Systems nicht :-)

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Vorauszahlungssoll ist der Saldo aus den vier Quartalen. Zahlungen in zwei Quartalen minus Erstattungen in zwei Quartalen = Jahreswert
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Eigentlich eine ganz einfache Abrechnung in den Zeilen 167 - 169:

              167 soviel Umsatzsteuer fällt an,
              168 soviel wurde angemeldet,
              169 Differenz, die evtl. noch zu zahlen oder zu erstatten ist.

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