Ich bin in der Umsatzsteuererklärung und habe folgende Frage: Ich hatte im Jahre 2019 zwei schlechte Quartale und habe zwei Mal eine Umsatzsteuererstattung (193,00 € und 225,00 € - zusammen also 418,00 €) bekommen. Ich sehe aber im Formular keine Zeile, um erstattete Umst. einzutragen. Bedeutet das, dass ich bei meinem Eintrag in der Spalte "Abziehbare Vorsteuerbeträge" diese 418,00 abziehen muss?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Erstattete Umsatzsteuer
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Vorauszahlungssoll ist der Saldo aus den vier Quartalen. Zahlungen in zwei Quartalen minus Erstattungen in zwei Quartalen = JahreswertFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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