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Steuerberechnung funktioniert nicht bei MeinElster

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    Steuerberechnung funktioniert nicht bei MeinElster

    Hallo liebes Forum,
    ich habe das Problem, dass bei der Plausibilitätsprüfung keine Fehlermeldung erscheint, aber ich bekomme trotzdem keine Steuerberechnung. Es erscheint nur folgender Text:

    AHW Abbruch-Hinweise

    Es wurden steuerliche Sachverhalte eingegeben, welche vom Programm derzeit leider nicht berechnet
    werden können (Ausschlussfall).
    EHW Elster-/Steubel-Hinweise
    Überprüfen Sie bitte die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen im Zusammenhang mit den
    Unterhaltsleistungen (die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben).

    Die Zahl der im Haushalt lebenden Personen in der Anlage Unterhalt habe ich korrekt mit 4 angegeben.
    Ich habe keine Ahnung, warum das Programm mir das anzeigt.
    Und was ist ein Ausschlussfall?
    Hat jemand anderes auch dieses Problem?
    Vielen Dank für die Hilfe.



    #2
    Wurde eventuell in Zeile 37 des Hauptvordrucks ein Antrag auf Gewährung der Arbeitnehmersparzulage für die Ehefrau gestellt?

    Der Hinweis auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen hat nichts zu bedeuten, der kommt seit jeher.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...-f%C3%BCr-2019
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke. Die Steuerberechnung hat geklappt. Ich habe den Haken bei der Arbeitnehmersparzulage Ehefrau gelöscht und die Personenzahl in der Anlage Unterhalt auf 1 gesetzt. Daraufhin hat das Programm eine Steuervorschau berechnet.

      Kommentar


        #4
        Bei der Personenzahl des unterstützten Haushalts darf man schon richtige Angaben machen, der Hinweis tangiert die Steuerberechnung nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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