Hallo ,
ich bin seit diesem Jahr Gewerbetreibender und nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch , eine USt-ID wurde mir zugeteilt .
Nun möchte ich gerne auf amazon verkaufen , da amazon in Luxemburg sitzt bekomme ich dann unter Angabe meiner USt-ID eine Nettorechnung für meine Verkaufsgebühren , Grundgebühren ect. Auf den Betrag muss ich ja dann die deutsche USt abführen und monatlich per UStVa voranmelden .
Es handelt sich dann um Bezug von Leistungen aus dem innergemeinchaftlichen Raum .
Ich tätige sonst keine innergeminschaftlichen Geschäfte und kann keine Vorsteuer geltend machen bzw. weise auf meinen rechnungen keine USt aus da Kleinunternehmer.
Nun meine Frage : Wo trage ich diesen Betrag in der UStVa ein und muss ich auch noch irgendwelche anderen Felder ausfüllen oder bleibt der Rest alles einfach leer ?
Danke vorab
Nachtrag :
Muss die Netto-Rechnung für den betreffenden Zeitraum dem FA vorgelegt werden bzw. als anhang der UStVa mitgesendet werden ?
oder kann ich die einfach ganz normal aufbewahren als Geldausgangsrechnung ?
Und noch ne Frage die jetzt nichts mit elster zu tun hat , vlt möchte / kann sie ja trotzdem jemand beantworten :
Wie ist es mit dem buchen der Rechnung ? Buche ich den netto Betrag als Betriebsausgabe oder kann ich den netto-Betrag + die abgeführte USt buchen ?
ich bin seit diesem Jahr Gewerbetreibender und nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch , eine USt-ID wurde mir zugeteilt .
Nun möchte ich gerne auf amazon verkaufen , da amazon in Luxemburg sitzt bekomme ich dann unter Angabe meiner USt-ID eine Nettorechnung für meine Verkaufsgebühren , Grundgebühren ect. Auf den Betrag muss ich ja dann die deutsche USt abführen und monatlich per UStVa voranmelden .
Es handelt sich dann um Bezug von Leistungen aus dem innergemeinchaftlichen Raum .
Ich tätige sonst keine innergeminschaftlichen Geschäfte und kann keine Vorsteuer geltend machen bzw. weise auf meinen rechnungen keine USt aus da Kleinunternehmer.
Nun meine Frage : Wo trage ich diesen Betrag in der UStVa ein und muss ich auch noch irgendwelche anderen Felder ausfüllen oder bleibt der Rest alles einfach leer ?
Danke vorab
Nachtrag :
Muss die Netto-Rechnung für den betreffenden Zeitraum dem FA vorgelegt werden bzw. als anhang der UStVa mitgesendet werden ?
oder kann ich die einfach ganz normal aufbewahren als Geldausgangsrechnung ?
Und noch ne Frage die jetzt nichts mit elster zu tun hat , vlt möchte / kann sie ja trotzdem jemand beantworten :
Wie ist es mit dem buchen der Rechnung ? Buche ich den netto Betrag als Betriebsausgabe oder kann ich den netto-Betrag + die abgeführte USt buchen ?
Kommentar