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Unterschied von Gewinn und Sonstiges in der Anlage S

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    Unterschied von Gewinn und Sonstiges in der Anlage S

    Liebe Elster-Community,

    nachdem ich nun längere Zeit erfolglos durch Googeln/Freunde fragen etc. versucht habe, eine Antwort auf meine Frage zu finden, wende ich mich nun für meine erste eigene Steuererklärung über Mein Elster an dieses Forum:

    Ich bin an der Universität mit einer halben Stelle angestellt. Im Jahr 2019 habe ich für wissenschaftliche Veröffentlichungen aus 2018 eine VG Wort Hauptausschüttung in Höhe von 1.011,25€ erhalten sowie eine VG Wort Metis Sonderausschüttung in Höhe von 15€. Außerdem habe ich für eine weitere wissenschaftliche Veröffentlichung eine Vergütung von 25€ erhalten.
    Daneben habe ich für die Unterstützung bei zwei Seminaren eines Professors 150,20€ bekommen.

    Ich vermute, dass nichts davon unter die Übungsleiterpauschale fällt.

    Mein Problem ist nun, dass ich nicht verstehe, wo ich diese Einnahmen in der Anlage S eintragen muss.
    Ich dachte zunächst, dass ich alles unter Sonstiges - Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit eintragen muss, da es sich dabei ja nicht um Einnahmen aus meinem Hauptberuf handelt, sondern um einmalige Zusatzeinnahmen. Jeweils in die Zeile "davon als steuerfrei behandelt" habe ich 0€ eingetragen, da ich ja glaube, dass nichts davon unter die Übungsleiterpauschale fällt. In die Zeile "Rest enthalten in Zeile(n)" habe ich dann die Zeile eingetragen, in die ich den Gesamtbetrag eingetragen hatte.
    Wenn ich dann die Steuerberechnung gestartet habe, stand auf der ersten Seite: "Anlage S: Sie haben keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit bzw. nach § 18 EStG erklärt. Allerdings sind die unter „Sonstiges“ erklärten Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit auch nach Abzug des eingetragenen steuerfreien Teils immer noch positiv. Bitte prüfen und ergänzen Sie Ihre Angaben." Diese Aussage verstehe ich nicht...

    Dann habe ich es alternativ darüber versucht, die Einnahmen in der Anlage S unter Gewinn einzutragen. Die Einnahmen aus den VG Wort Ausschüttungen habe ich unter "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" eingetragen. Die Einnahmen für die Unterstützung bei den Seminaren habe ich unter "Gewinn aus allen weiteren Tätigkeiten" eingetragen.

    Ich weiß jetzt leider nicht, was richtig ist und wäre für Hilfe sehr dankbar!

    Vielen Dank schonmal!
    Viele Grüße

    #2
    Die Zeile 44 der Anlage S ist nur für folgende Aufwandsentschädigungen / Einnahmen gedacht
    • aus öffentlichen Kassen,
    • als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit,
    • für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit,
    • für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen,
    • von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Organisation
    Die Seminarunterstützung könnte da doch eigentlich darunter fallen, alles andere nicht. Der Rest gehört deshalb in die Zeile 4

    Eine EÜR wird ebenfalls notwendig sein.


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort! Stimmt, die Seminarunterstützung könnte darunter fallen.

      Eine Frage hat sich doch noch ergeben, für eine Antwort wäre ich sehr dankbar:

      Wenn ich für die Unterstützung bei der Betreuung von Veranstaltungen eines gemeinnützigen Vereins eine kleine "Aufwandsentschädigung" erhalten habe, dann trage ich diese in der Anlage S unter Sonstiges: Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit ein. Ist das richtig? Denn ich würde diese Einnahmen als steuerfrei behandeln. Fällt das dann unter die Übungsleiterpauschale oder unter die Ehrenamtspauschale? Ich bin unsicher...

      Vielen Dank schonmal und einen schönen Tag noch!

      Kommentar


        #4
        Fällt das dann unter die Übungsleiterpauschale oder unter die Ehrenamtspauschale? Ich bin unsicher...
        Solange das weniger als 720 € jährlich sind, musst du dir darüber keine Gedanken machen. In der Regel ist das Ehrenamt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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