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Fragen zum EÜR

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    Fragen zum EÜR

    Hallo,

    ich bin als freiberufliche Künstler registriert, und habe einige Fragen zum EÜR Formular.

    1.Ich studiere immer noch, und letztes Jahr habe ich auch noch Bafög bekommen. Soll ich das in Zeile 12 als nicht steuerbare Umsatz einschreiben?

    2. neben meiner künstlerischen Tätigkeit habe ich auch einen Mini-Job (im Restaurant) gehabt, soll ich dafür eine andere Formular erstellen?

    Vielen Dank für die Antworten!

    #2
    1. Ich gehe davon aus dass es für die freiberufliche Tätigkeit als Künstler kein Bafög gibt.

    2. Mini-Job? Eine geringfügige Beschäftigung die vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird gehört nicht in die Steuererklärung.

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