Hallo liebe Community,
eventuell könnt ihr mir bei meinem kleinen "Problem" helfen
Aufgrund der Tatsache, dass ich das komplette letzte Jahr in den Niederlanden wohnhaft war und dort meine Einkünfte erzielt habe, bin ich auch in den Niederlanden steuerpflichtig.
Im Januar & Februar 2019 erhielt ich jedoch Nachzahlungen (u.a. Auszahlung von Überstunden, Bonus) von meinem alten Arbeitgeber aus Deutschland, die auch in Deutschland versteuert worden sind und auf meiner Lohnsteuerbescheinigung 2019 aufgeführt sind.
Aus diesen Gründen muss also das Formular zur beschränkten Steuerpflicht (Est 1C) ausgefüllt werden. Soweit so gut...
Ich finde jedoch in keiner Anlage - wie beispielsweise im Hauptvordruck beim Est 1A - eine Zeile zum Eintragen der geleisteten Kirchensteuer.
Vielen Dank vorab & ich wünsche Euch eine schöne Woche,
Gruß,
Kai
eventuell könnt ihr mir bei meinem kleinen "Problem" helfen
Aufgrund der Tatsache, dass ich das komplette letzte Jahr in den Niederlanden wohnhaft war und dort meine Einkünfte erzielt habe, bin ich auch in den Niederlanden steuerpflichtig.
Im Januar & Februar 2019 erhielt ich jedoch Nachzahlungen (u.a. Auszahlung von Überstunden, Bonus) von meinem alten Arbeitgeber aus Deutschland, die auch in Deutschland versteuert worden sind und auf meiner Lohnsteuerbescheinigung 2019 aufgeführt sind.
Aus diesen Gründen muss also das Formular zur beschränkten Steuerpflicht (Est 1C) ausgefüllt werden. Soweit so gut...
Ich finde jedoch in keiner Anlage - wie beispielsweise im Hauptvordruck beim Est 1A - eine Zeile zum Eintragen der geleisteten Kirchensteuer.
Vielen Dank vorab & ich wünsche Euch eine schöne Woche,
Gruß,
Kai
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