Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hilfe benötigt beim Absetzen eines Privaten Ferienhauses

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Hilfe benötigt beim Absetzen eines Privaten Ferienhauses

    Guten Morgen,

    Ich bin mit den Steuererklärungen ein ganzes Stück zurück, aktuell hänge ich im Jahr 2016 Fest.
    Dort wurde ein Ferienhaus (für Privatvermietung, keine gewerbliche) erworben.
    Ich habe nun schon die Anlage V hinzugefügt (ist das die richtige?) Stocke nun aber bei mehreren Punkten.
    Z.B. fehlt mir das Einheitswert-Aktenzeichen und ich weiß nicht, wo ich dies her bekomme, bzw ist es überhaupt zwingend notwendig?
    Und das nächste Problem ist, wo und wie setze ich den Kaufpreis ab? Zusammen mit den Reperatur-/Renovierungskosten? Oder separat, wo gebe ich die Werbungskosten an, wie gehört das zusammen? Woher weiß ich, ob es direkte oder verhältnismäßige Werbungskosten sind?

    Leider verstehe ich nicht viel von dem Thema, deshalb bin ich auch so weit zurück.
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen

    Liebe Grüße

    #2
    Das Problem wirst Du mit Elster nicht lösen können. Da ist ein Steuerberater gefragt.

    Kommentar


      #3
      Naja, aber den Unterschied zwischen direkten und verhältnismäßigen Werbungskosten wird ja nicht nur ein Steuerberater kennen?

      Kommentar


        #4
        Mag ja sein, aber die Feinheiten, ob / inwieweit überhaupt Einkünfteerzielungsabsicht besteht (Stichworte: eventuell Doppelbesteuerungsabkommen bei Ausland, Aufteilung auf private und Vermietungsnutzung, ortsübliche Vermietungstage etc.), sollte vorher geklärt werden, bevor Du überhaupt an die Anlage V gehst und sich Deine Fragen stellen können ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Das Einheitswertaktenzeichen steht auf dem Grundsteuermessbescheid.

          Kommentar


            #6
            Hallo,
            der Kaufpreis zzgl Anschaffungsnebenkosten (wie Notarkosten, Makler & Co) ist doch relevant für die jährliche Abschreibung - so absetzen kann man den meiner Meinung nach nicht einfach. Aus der Gesamtsumme wird dann die Abschreibung ermittelt.
            Aber da gebe ich den Vorschreibern Recht, das ja schon komplex bei Dir. Da hilft Dir wohl nur ein Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuersoftware, die Hilfestellungen geben kann.
            Gruss Thomas

            Kommentar


              #7
              Aus der Gesamtsumme wird dann die Abschreibung ermittelt.
              Naja, man muss schon zunächst auf Gebäudewert und Bodenwert aufteilen, AfA gibt es ja nur auf den Gebäudewert. Alles nicht so trivial, auch nicht mit

              einer Steuersoftware!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Kann man auch alleine hinbekommen,
                für was gibt es denn Internet.

                Kommentar


                  #9
                  Die Anleitung zur Anlage V durchzulesen, wäre vielleicht auch mal interessant: Da steht zum Beispiel zum Einheitswert-Aktenzeichen:
                  Geben Sie bitte stets das Einheitswert-Aktenzeichen an. Dieses ist z. B. auf Ihrem Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid vermerkt. Eine Eintragung kann nur dann entfallen, wenn für das Mietobjekt kein Einheitswert festgestellt wurde.

                  Kommentar


                    #10
                    Eine neue Ar­beits­hil­fe zur Auf­tei­lung ei­nes Ge­samt­kauf­prei­ses für ein be­bau­tes Grund­stück (Kauf­preis­auf­tei­lung) ist am 2.4. auch veröffentlicht worden.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X