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Hilfe beim Ausfüllen "Ges und einh. Feststellung ... (ESt 1 B)"

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    Hilfe beim Ausfüllen "Ges und einh. Feststellung ... (ESt 1 B)"

    Hallo zusammen,

    mein Freund ich haben letztes Jahr zusammen eine Wohnung zur Vermietung gekauft. Jetzt meine ich verstanden zu haben, dass wir daher so eine gesonderte Steuererklärung abgeben müssen, damit die Einkünfte für die Wohnung berechnet werden können und uns dann prozentual zugeteilt werden können.
    Soweit ich weiß, brauchen wir diesen Hauptvordruck für allgemeine Angaben, die Anlage FB für Informationen zu uns beiden als "Gesellschafter", die Anlage V für die eigentlichen Angaben zur Vermietung und dann müssen wir die Ergebnisse aus V nochmal von Hand (??) in die Anlage FE-1 übernehmen (laufende Einkünfte).

    Ist das erstmal soweit korrekt?

    Zur Anlage V gibt es im Internet viele Informationen und die ist auch für mich einfacher zu verstehen. Aber mit den Angaben zur Gesellschaft habe ich Probleme. Wir sind ja kein Gewerbebetrieb oder sowas. Bevor ich jetzt hier alle möglichen Detailfragen (z.B. was nehme ich im Hauptvordruck, Zeile 13/14/15??) stelle: Kennt jemand eine Ausfüllhilfe für den Hauptvordruck und die Anlagen FB und FE-1? Wo so die einfachsten Punkte aufgeschrieben sind, also für diejenigen Fälle, wo es sich eben nicht um eine wirkliche Personengesellschaft mit Gesellschaftsvertrag und Pipapo handelt? Für Erbengemeinschaften habe ich was gefunden, aber die Angaben sind zu oberflächlich, da steht z.B. auch nicht, was für eine Art von Gesellschaft wir sind ...

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
    Danke schonmal!!

    Anjanka

    #2
    Ist das erstmal soweit korrekt?
    Das ist korrekt! Was die Angaben zur Gesellschaft angeht, machst du im Hauptvordruck das Häkchen in Zeile 13. In Zeile 16 ist dann keine Angabe auszuwählen.

    In der Anlage FB ist auf Seite 2 die Auswahl Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung zutreffend.

    Die offizielle Hilfe zur ESt 1 B ist jetzt nicht so der Hit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für deine Antwort!

      Dann stelle ich gleich mal noch ein paar Fragen

      Muss ich in Anlage FB die Zeile 32 ausfüllen (vermögensverwaltende Gesellschaft)?

      Auf der dritten Seite in FB habe ich nur die Zeile 37 ausgefüllt (Anteile jeweils 50/100). Oder schreibe ich da besser 1/2? Muss ich da noch irgendwas mit Erwerb, Eintrittsdatum oder so auf derselben Seite ausfüllen? Dass wir die Immobilie 2019 gekauft haben, steht ja in Anlage V schon drin.

      In Anlage FE-1 habe ich jetzt nur Teil 4, Zeile 4 ausgefüllt mit dem Ergebnis aus Anlage V. Händisch, oder kann ich das irgendwie übernehmen lassen automatisch? Sollte ja technisch einfach umsetzbar sein ...

      Muss ich auf in FE-1 auf Seite 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen noch irgendwas machen?

      Was ist in Anlage FB ganz am Anfang der Unterschied zwischen Nummer und Zeichnernummer?

      Muss ich im Hauptvordruck in Zeile 10 "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" auswählen? Und "Tätigkeit"? Eine Steuernummer muss ich neu beantragen, richtig? Wie ist das mit dem Namen, kann ich den frei wählen? Was für Konsequenzen hat das?

      Muss ich die Seite 2 ausfüllen ("Mitwirkung")? Oder ist das nur für Steuerberater?

      Was ist mit Seite 3 - Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen? Elster sagt "Beim länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen sollte eine Aussage zur Art des Unternehmens gemacht werden. " Wir sind ja gar kein Unternehmen ... ?

      Was ist mit Seite 8: "Die Beteiligungsverhältnisse haben sich nach Ablauf des Wirtschaftsjahres und vor Ablauf des Kalenderjahres geändert:"? Die "GbR" oder was wir sind gab es natürlich nicht das ganze Jahr ... ist unsere erste gemeinsame Immobilie.


      Puh, das sind jetzt ganz schön viele Fragen ... aber wie gesagt, von Unternehmensgründung habe ich leider wenig Ahnung und für diese Steuererklärung bräuchte man das anscheinend.

      Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich die erste bin, die vor solchen Problemen steht ...

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        #4
        Die vielen Fragen kann ich nur nach und nach beantworten, da muss ich mich auch erst durch die Formulare klicken.

        Ein paar Antworten vorweg:

        Die Ergebnisse aus Anlage V musst du manuell in die Anlage FE 1 übertragen.

        Bei 5. - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen, musst du nur die Nummern aus der FB, also 1 und 2 eintragen.

        Eine Zeichnernummer gibt es in eurem Fall nicht.

        Zum Rest dann bis später!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Anlage FB:

          Zeile 32: Die Beteiligung gehört zum Privatvermögen anhaken und auf der Seite 2 unten natürliche Person auswählen.

          Nächste Seite: Ich persönlich bevorzuge die Bruchteilssangabe 1/2 gegenüber 50/100, aber das ist gleich. Als Gründungsdatum

          würde ich in Zeile 39 das Datum des notariellen Kaufvertrags für die Wohnung angeben, nächstes Jahr entfällt das an dieser Stelle.

          Hauptvordruck

          Im Hauptvordruck vergibst du einen Namen wie z. B. Grundstücksgemeinschaft Meier- Müller, zur Rechtsform musst du keine Angabe

          machen und zur Art der Tätigkeit auch nicht. Das Finanzamt kapiert auch so, dass ihr eine Wohnung vermietet. Auf Seite 2, Mitwirkung musst

          du nichts ausfüllen, auf Seite 3 Bericht multinational ... musst du auf keine Angabe lassen. Den orangen Hinweis musst du ignorieren.

          Seite 4 Empfangsvollmacht muss ausgefüllt werden und auf Seite 5 wählst du nach Bruchteilen aus.

          Vielleicht habe ich jetzt etwas überlesen: Klar, ihr beantragt eine neue Steuernummer.



          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo,

            Zitat: Auf Seite 2, Mitwirkung musst du nichts ausfüllen,
            Warum nicht?
            Gehört da nicht Charlie24 rein?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Gehört da nicht Charlie24 rein?
              Normalerweise ja! Da ich aber bereits im Ruhestand bin, wirke ich offiziell nur noch bei Erklärungen von Angehörigen mit.

              Ich weiß ja auch nicht, warum die ESt 1 B so vielen Leuten Probleme bereitet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hi Charlie24,

                vielen Dank für deine Hilfe!!
                Ich denke, diese ESt1 B ist für viele wie mich so schwierig, weil es halt eine ganz andere "Welt" ist - anderes Vokabular, andere juristische Ecke, ... man kauft zusammen eine Wohnung, informiert sich darüber wie das alles läuft und dann ist man plötzlich "ein Unternehmen" und muss seine Gesellschafter angeben und so.
                Naja, dank deiner Hilfe kann ich das Ding bald abschicken
                Schönes Wochenende noch!
                Anjanka

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                  #9
                  ... und dann ist man plötzlich "ein Unternehmen" und muss seine Gesellschafter angeben und so.
                  Man muss sich damit abfinden, dass das Formular ESt B 1 für jede Art von Gemeinschaft gedacht ist. Ob Erbengemeinschaft oder Personengesellschaft,

                  ob unternehmerisch oder nur vermögensverwaltend tätig, es müssen alle die gleichen Basisformulare verwenden. Aber wenn da einmal die richtige Vorauswahl

                  getroffen ist, ist das in den Folgejahren keine große Aktion mehr. In diesem Sinn viel Erfolg bei der Fertigstellung der Feststellungserklärung und ebenfalls

                  ein schönes Wochenende
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Ich muss auch Anlage FB, Hauptvordruck ESt 1 B und Anlage V ausfüllen.
                    Bei mir handelt es sich um eine Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft. Beides zu jeweils die Hälfte.
                    Meine Gemeinschaft besteht aus 2 Personen. Aus diesen Forum habe ich bereits gelesen, dass ich die Gemeinschaft als Grundstückgemeinschaft A-B ( die jeweiligen vollen Nachnemen ) eintragen kann.

                    Ich muss diese Formblätter zum ersten mal ausfüllen, bisher habe ich keine Steuerberater gefunden, weil alle überlastet sind. Lohnsteuerhilfeverein macht sowas komplexes nicht ,auch der Steuerring nicht. So versuche ich es hier im Forum.
                    Betreff ausfüllen Hauptvordruck ESt 1 B:

                    Ich gehe mal davon aus, dass im Hauptvordruck ESt 1 B 2020 bei Randnummer 16( länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen ) nichts eintrage. Bei mir trifft keiner der Punkte 1 bis 4 zu.

                    Bei Randnummer 32 ( Zeitanteilige Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen ) habe ich nach Bauchgefühl 1 eingetragen ( keine zeitanteilige Aufteilung )

                    Bei RN = Randnummer 34 und 35 ( abweichendes Wirtschaftsjahr / Rumpfwirtschaftsjahr ) trage ich nichts ein.

                    Bei RN 36 trage ich auch nichts ein.

                    Bei RN 37 ( Grundbesitz der Gesellschaft/Gemeinschaft ) trage ich 1=ja ein.

                    Betreff ausfüllen Anlage FB:

                    Bei RN 1 ( Name der Gesellschaft/Gemeinschaft ) wieder Grundstückgemeinschaft A - B

                    Angaben zum Beteiligten, da gibt es nur die Bezeichnung Nummer des Beteiligten. Darüber rätsle ich bis jetzt, was ich wie und wo bei zwei Beteiligten eintragen muss. Die vorgegebenen Felder liefern keine Hilfe. An der Seite stehen nur die Randnummer 3 bis 15.Wie soll ich das eintragen?

                    Bei RN 31 und 32 ( Art der Beteiligung ) trage ich nichts ein.

                    Bei RN 33 und 34 ( Art des Beteiligten ) fällt mir nur 0 = natürliche Person ein. Eintrag hier mit Fragezeichen.

                    Zu RN 35 und 36 ( Beschränkte Steuerpflicht ) trage ich nichts ein.

                    Interessant ist der Bereich zu RN = Randnummer 39 bis 42 ( Angaben zur Aufteilungsquote für die Verteilung der Besteuerungsgrundlagen )
                    Hiezu ist anzumerken, dass unsere Bruchteilsgemeinschaft aus 2 Personen besteht, jeder hat 50 % Anteil. Das drei Familienhaus gehört beiden zusammen mit jerweils 50 % Anteile.
                    Zu Kapital und Zähler und Nenner fällt mir nichts ein, hier fülle ich nichts aus. Das betrifft mich vielleicht nicht, sicher bin ich mir nicht.

                    Bei RN 43 ( Bei Gründung, Eintritt und Austritt im Feststellungszeitraum ....) trage ich nichts ein.

                    Bei den RN 44 durchgehend bis 51 trage ich nichts ein.

                    Betreff Anlage V 2020:

                    Bei RN 1 ( Name/Gemeinschaft ) wieder Grundstückgemeinschaft A-B

                    Bei RN 16 ( Einnahmen aus Vermietung von Garagen ) trage ich einen Wert ein, welchen den zwei Eigentümer zustehen.Soll ich hier nur meinen hälftigen Betrag eintragen, oder den ganzen des Gemeinschaft? Ich kann bei meiner Einkommensteuererklärung nicht den Betrag meines Mitbesitzers auf meine Kosten versteuern. Wie soll ich diesen Tatsachenbestand richtig eintragen?


                    Bei RN 25 bis 32 ( Anteile an Einkünften ) Weis ich auch nicht, wie das richtig einzutragen ist.

                    Da ich Rentner bin, muss ich auch meine Renteneinkünfte bei der Steurerklärung mit Formblatt R angeben. Diese sind meines Wissens getrennt von der Erklärung zu gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkommensteuer zu machen.

                    Wer kann mir hier gezielte Hilfen geben?





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                      #11
                      Da ich Rentner bin, muss ich auch meine Renteneinkünfte bei der Steurerklärung mit Formblatt R angeben. Diese sind meines Wissens getrennt von der Erklärung zu gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkommensteuer zu machen.
                      Die Anlage R gehört zur Einkommensteuererklärung, nicht zur Feststellungserklärung, das ist richtig.

                      Mit welchem Steuerprogramm erstellst du denn die Feststellungserklärung oder hast du Papierformulare erhalten ?


                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ich habe die Papierformulare zum ausfüllen.

                        Kommentar


                          #13
                          Ich habe die Papierformulare zum ausfüllen.
                          Ich habe es mir fast gedacht. Wir könnten dir bei der Erstellung in Mein ELSTER sicher helfen, mit den Papierformularen tun wir uns hier aber schwer.

                          Ich weiß gar nicht, wo man die noch downloaden kann und weiß deshalb auch nicht, wie die genau aussehen. Eigentlich muss man ja elektronisch

                          übermitteln.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Herunterladen kann man die Formblätter hier:
                            https://www.buhl.de/steuernsparen/st...ormulare-2020/
                            https://www.buhl.de/steuernsparen/wp...nlage-v-20.pdf
                            https://www.buhl.de/steuernsparen/wp...lage_fb_20.pdf
                            https://www.buhl.de/steuernsparen/wp...est_1_b_20.pdf

                            Ich denke, diese Formulare sind denen von Elster online gleich.

                            Kommentar


                              #15
                              Jedenfalls fragst Du in einem Forum zur elektronischen Steuererklärung, obwohl Du die Erklärung auf Papier machst. Du bist hier im Forum verkehrt.

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