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Datenübernahme aus Bescheinigungen

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    Datenübernahme aus Bescheinigungen

    Moin,
    ich bin neu hier und hatte mir Erleichterung bei der Einkommensteuererklärung erhofft. Leider funktioniert die Datenübernahme in Formulare nur bedingt. Ich frage mich natürlich, wieso meine Daten übernommen werden können, die meiner Frau aber anscheinend nicht. Wenn ich sowieso das meiste von Hand eintragen muss, kann ich auch bei der Papierversion bleiben.
    Gruß Uli

    #2
    Hallo,

    hast du eine Abrufberechtigung für deine Frau beantragt?
    Wenn ja, die Datenübernahme kann 2 Tage dauern

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Ist der Bescheinigungsabruf für deine Frau in deinem Konto freigeschaltet? Wenn ja, dann musst du ihre Bescheinigungen extra abrufen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ist der Bescheinigungsabruf für deine Frau in deinem Konto freigeschaltet? Wenn ja, dann musst du ihre Bescheinigungen extra abrufen.
        Die Bescheinigungen kann ich abrufen, aber es besteht keine Möglichkeit die Daten in die entsprechende Formulare zu übernehmen. Bei meinen Bescheinigungen gibt es dafür einen entsprechenden Button.

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          #5
          Übernehmen kann man nur in einem geöffneten Entwurf. Man muss die Ehefrau bzw. deren ID natürlich extra auswählen.

          Das geht über Personenauswahl > Bescheinigungen anderer Personen

          Vast.JPG


          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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