Hallo, bin neu hier und habe gleich eine Frage.
Folgendes: Arbeitnehmer wird für 3 Monate an einem anderen Arbeitssort eingesetzt.
Arbeitgeber zahlt Ihm nur eine Teilstrecke also einfache Strecke beträgt insgesamt 84 Km und der Arbeitgeber erstattet Ihm nur 64 Km pro Tag.
Wo trage ich die 20 Km in der Anlage N ein?
Kann auch Pauschbeträge für Mehraufwendung für Vepflegung geltend gemacht werden, da es ein anderer Arbeitsort ist.
Vielen Dank
gianni
Folgendes: Arbeitnehmer wird für 3 Monate an einem anderen Arbeitssort eingesetzt.
Arbeitgeber zahlt Ihm nur eine Teilstrecke also einfache Strecke beträgt insgesamt 84 Km und der Arbeitgeber erstattet Ihm nur 64 Km pro Tag.
Wo trage ich die 20 Km in der Anlage N ein?
Kann auch Pauschbeträge für Mehraufwendung für Vepflegung geltend gemacht werden, da es ein anderer Arbeitsort ist.
Vielen Dank
gianni
Kommentar