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Anwaltskosten Aufhebungsvertrag

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    Anwaltskosten Aufhebungsvertrag

    Hallo ,

    ich bräuchte ein mal bitte Hilfe von euch Experten hier.

    1 .Wo kann ich die Anwaltskosten einer Aufhebungsvertrag eintragen?Der Abfindungsbetrag ist in Zeile 10 ,11 und 12 auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen .

    Bei den Werbungskosten in Sonderfällen (in der Steuererklärung)?


    2 Der Abfindungsbetrag ist in Zeile 10 ,11 und 12 auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen .Wo eintragen in Analge N nur wenn ja an welche Zeile ?

    Ich bin Lohnsteuer klasse 1 .

    Mit freundlichen Grüßen
    Fred
    Zuletzt geändert von fredaster; 19.05.2020, 19:27.

    #2
    Werbungskosten in Sonderfällen ist keine schlechte Idee. Für die Anwaltskosten passt Zeile 93 der Anlage N.

    Die Abfindung selbst und der Steuereinbehalt sind auf Seite 3 der Anlage N in den Zeilen 17 und 19 zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Werbungskosten in Sonderfällen ist keine schlechte Idee. Für die Anwaltskosten passt Zeile 93 der Anlage N.

      Die Abfindung selbst und der Steuereinbehalt sind auf Seite 3 der Anlage N in den Zeilen 17 und 19 zu erklären.
      Vielen Dank

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