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Fragen zu USt-VA und USt-Jahreserklärung bei Ist-Versteuerer

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    Fragen zu USt-VA und USt-Jahreserklärung bei Ist-Versteuerer

    Hallo zusammen,

    angenommen, eine UG ist in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht Ist-Versteuerer. Bei Ist-Versteuerern kommt es in dem Moment zur Steuerentstehung, in dem das Entgelt vereinnahmt wird. In welcher Zeile der USt-VA und in welcher Zeile der Umsatzsteuer-Jahreserklärung (2018) müssen vereinnahmte Entgelte eingetragen werden, wenn die Formulare in MeinElster verwendet werden?

    Ich freue mich über Antworten.
    Zuletzt geändert von KleinerKnusperhase; 20.05.2020, 00:23.

    #2
    In die gleiche Zeile wie bei Sollversteuerern. Nur ggf. in einen anderen Zeitraum.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      In die gleiche Zeile wie bei Sollversteuerern. Nur ggf. in einen anderen Zeitraum.
      Dann gibt es aber folgendes Problem: Ein Sachbearbeiter des Finanzamts meldet sich und will eine Erklärung darüber, warum in der GuV ein anderer Betrag für die Umsatzerlöse steht als in der Umsatzsteuererklärung, gerade weil es eine Differenz aufgrund vereinnahmter Entgelte bei den Umsätzen zu 19% gibt. Genau dies ist der Hintergrund meiner Frage. In genau die gleiche Zeile wie bei Sollversteuerern funktioniert nämlich nicht.

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        #4
        Es gibt nur Zeilen für Umsätze, nicht getrennt nach Besteuerungsform. Nur bei einem Wechsel zwischen Soll- und Istversteuerung wäre die Zeile 56 (Jahreserklärung) bzw. 62 (Voranmeldung) auszufüllen.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Es gibt nur Zeilen für Umsätze, nicht getrennt nach Besteuerungsform. Nur bei einem Wechsel zwischen Soll- und Istversteuerung wäre die Zeile 56 (Jahreserklärung) bzw. 62 (Voranmeldung) auszufüllen.
          Okay. Das bedeutet dann allerdings auch, dass es Differenzen zwischen der Position "Umsatzerlöse 19%" in der GuV-Rechnung der UG und der Position "Umsätze zum Steuersatz von 19 Prozent" in der USt-VA bzw. der USt-Jahreserklärung geben kann. Korrekt?

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            #6
            Diese Differenzen gibt es in solchen Sonderfällen und sollten genau so dem FA erklärt werden.

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              #7
              "Bilanzierung mit Istversteuerung" ist aber auch ein ganz seltener Fall. Kann schon sein, dass du der erste bist, den die Sachbearbeiterin im Finanzamt in ihre Finger bekommen hat und sich deswegen nicht damit auskennt.

              "Normal" sind "Bilanzerung mit Sollversteuerung" und "Einnahmenüberschussrechnung mit Istversteuerung". Ab und zu gibts noch "Einnahmenüberschussrechnung mit Sollversteuerung", aber "Bilanzierung mit Istversteuerung" ist schon extrem ungewöhnlich

              Wobei die meisten Unternehmer (und auch Fibu-Software-Hersteller) oft gar nicht kapiert haben, dass die beiden Wahlmöglichkeiten "Bilanzierung oder Einnahmenüberschussrechnung" und "Soll- oder Istversteuerung" überhaupt nichts miteinander zu tun haben und völlig unabhängig voneinander wählbar sind, so dass es tatsächlich alle vier denkbaren Kombinationen daraus geben kann (und auch tatsächlich gibt).

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