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Freischaffender Künstler EÜR - Fehlermeldung

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    Freischaffender Künstler EÜR - Fehlermeldung

    Moin, moin,

    als Freischaffender Künstler kommen mir zwei Fehlermeldungen bei meiner EÜR, die im letzten Jahr u.a. nicht aufgetreten ist.

    1. Bei 1.6. wird mir ein Fehler angezeigt, wenn ich "Angehöriger der freien Berufe" auswähle.

    2. Bei 7 soll ich etwas in die Zeilen 125 und 126 eintragen. Ich weiß allerdings nicht was? Geht auch 0,00 €? Bisher ist mir dieses Feld nicht bekannt gewesen.

    Als Hinweis noch, ich falle unter die Kleinunternehmerregelung. Danke für die Hilfe!

    #2
    Bei 7 soll ich etwas in die Zeilen 125 und 126 eintragen. Ich weiß allerdings nicht was? Geht auch 0,00 €?
    Die Einlagen und Entnahmen müssen Einzelunternehmer ab 2019 zwingend erklären. 0,00 geht auch, ist aber bei den Entnahmen in der Regel falsch
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Einlagen und Entnahmen müssen Einzelunternehmer ab 2019 zwingend erklären. 0,00 geht auch, ist aber bei den Entnahmen in der Regel falsch
      Danke schonmal für die Beantwortung dieses Teils meiner Frage. Dann steht für mich als freier Künstler - der nur diese Einnahme hat und nur dieses Geld verbraucht - im Raum, was denn eine Entnahme für mich ist? Ein Bild, das ich male und mir selber in die Wohnung hänge? Ein Lied, das ich komponiere und nur für mich selber spiele? Es ist ja nicht wie ein Bäcker, der sein eigenes Brot isst. Den Pinsel und die Gitarre, die ich für meine Arbeit nutze....wo hört da Arbeit auf, ist das Malen nicht immer meine Arbeit, das Spielen auf der Gitarre nicht ebenfalls? Und eine Barentnahme habe ich doch eigentlich ständig, da ich mein erwirtschaftetes Einkommen auch verbrauche, z.B. für den Einkauf im Supermarkt - gibt es da eine Pauschale? Die Nutzung meines PKW habe ich doch schon durch die 1%-Regelung angegeben.

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        #4
        Es gibt keine Pauschalen, was die Höhe der Entnahmen angeht. Alles was du für private Zwecke entnimmst, ist eine Entnahme. Betriebsausgaben

        sind natürlich keine Entnahmen. In der Hilfe steht: Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen

        entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (
        z. B. privat veranlasste Geldabhebung vom betrieblichen Bankkonto oder

        Auszahlung aus der Kasse).


        Dein Gewinn wird durch diese Angaben ja nicht tangiert. Praktische Bedeutung haben die Angaben nur für den Fall, dass Übrige Schuldzinsen von mehr

        als 2.050,00 € in Zeile 62 geltend gemacht werden. Da wird dann anhand der Anlage SZ geprüft, ob eine sog. Überentnahme vorliegt.


        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok, vielen Dank.

          Zu der Fehlermeldung bei 1.6. weißt du nicht zufällig auch Rat?

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            #6
            Fehlermeldungen haben doch normalerweise die Textform.

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              #7
              Zu der Fehlermeldung bei 1.6. weißt du nicht zufällig auch Rat?
              Die Meldung sollte verschwinden, sobald du die Angaben in den Zeilen 125 und 126 gemacht hast. Wenn nicht, dann bitte den genauen Text der Meldung

              hier posten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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