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Erasmus-Förderung in "Mein Elster" angeben

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    Erasmus-Förderung in "Mein Elster" angeben

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade zum ersten Mal eine Steuererklärung über "Mein Elster" und würde gerne meine Erasmus-Förderung, die ich vergangenes Jahr erhalten habe, angeben. Kann mir irgendjemand sagen, wo ich diesen Betrag anzugeben habe?

    Die Ausgaben, die während meines Auslandssemesters entstanden sind, habe ich unter "Berufsausbildungskosten" aufgeführt - ich hoffe, dass das richtig ist?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    LG

    #2
    Hast Du vor Deinem Studium ein abgeschlossenes Studium oder Ausbildung absolviert ? Falls nein, dann unter Berufsausbildungskosten korrekt. Ansonsten Anlage N unter Werbungskosten.

    Was wird denn mit der Erasmusförderung bezahlt ? Lebensunterhalt oder berufsbedingte Kosten oder irgendwie Beides ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo Picard,

      ich habe ein ähnliches Problem wie Celine.
      Ich bin mir nicht sicher wie und wo ich die Erasmus Förderung in der Steuererklärung angeben soll. Gehört das mit in die Einnahmen in Anlage N??
      Die Erasmusförderung ist eine Unterstützung zum Lebensunterhalt im Ausland.
      Für mich ist das Auslandssemester Teil des Masterstudiums, ich habe vorher gearbeitet, also Werbungskosten.

      Und dann noch eine Frage dazu: Hier gilt das Zu-/Abflussprinzip, dass ich die Förderung dann versteuere, wenn ich sie erhalte, oder?
      Also, wenn ich von Herbst 2022 bis Sommer 2023 im Ausland war und erst im Frühjahr 2023 das Geld bekommen habe, versteuere ich die komplette Summe erst 2023?!

      Und noch eine Frage abseits von Erasmus:
      Ich habe Kindergartenkosten für das komplette Schuljahr im voraus überwiesen. Gilt hier ebenfalls das Zu/Abflussprinzip und ich kann alles in dem Jahr absetzen, in dem ich den Betrag an den Kindergarten gezahlt habe?

      Vielen Dank schon im Voraus!

      Viele Grüße,
      Denise

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        #4
        Oberster Eintrag bei Google lautet: "Erasmus-Stipendien sind als Mobilitätsstipendien aus öffentlichen Mitteln der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §3 Nr. 44a EStG steuerfrei"

        Kommentar


          #5
          § 3 Nr. 44 EStG lautet
          (Steuerfrei sind...)
          Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden. 2Das Gleiche gilt für Stipendien, die zu den in Satz 1 bezeichneten Zwecken von einer Einrichtung, die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet ist oder verwaltet wird, oder von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes gegeben werden. 3Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass
          a) die Stipendien einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen und nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden,
          b)der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet ist;

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            #6
            zu den Kinderbetreuungskosten: Ich wüsste nicht warum hier § 11 EStG (Zufluss-/Abflussprinzip) nicht gelten sollte. Es wäre nur schade, wenn dadurch die Höchstbeträge überschritten würden.

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              #7
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
              Es wäre nur schade, wenn dadurch die Höchstbeträge überschritten würden.
              Könnte natürlich beim Studenten auch passieren, dass sich das im Jahr des Abflusses gar nicht auswirkt.

              Kommentar

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