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    EÜR

    Hallo

    ich habe ein regelbesteuertes Einzelunternehmen. Bei den Einnahmen gebe ich in Zeile 14 den Netto-Betrag an und in Zeile 16 die Umsatzsteuer. Meine Steuerberaterin sagte mir, bei den Ausgaben nur die Netto-Beträge angeben, da die Umsatzsteuer in der UmSt-Erklärung separat erfasst wird.

    Aber dann stimmt ja die Gewinnermittlung bei der EÜR nicht mehr, oder ?

    Bruttoeinnahmen - Nettoausgaben ...

    #2
    Schaue mal in Zeile 63. Die Dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, die Du in der Umsatzsteuererklärung gegenrechnest, heißt Vorsteuer.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Ok, d.h. ich kann die Bruttoeinnahmen (Zeile 14 + 16) und die Nettoausgaben in der EÜR so lassen..

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        #4
        Ok, d.h. ich kann die Bruttoeinnahmen (Zeile 14 + 16) und die Nettoausgaben in der EÜR so lassen..
        Wobei Zeile 14 die Nettoeinnahmen sind und die Summe aus 14 + 16 die Bruttoeinnahmen ergibt. Wenn ich dich so interpretiere, ist das OK.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja, genau. Ok, super!

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