Hallo,
Wie laut BGH Urteil von 2008 entschieden, kann man die Zusammenveranlagung beantragen, auch wenn der Ehepartner im EU-Ausland wohnt und dort besteuert, wenn man selbst EU-ansässig ist und unbeschränkt in DE steuerpflichtig ist.
Hierbei ist das Ausfüllen in Mein Elster etwas kompliziert.
- Problem 1: Der Ehepartner hat kein Identifikationsnummer, daher kann man nicht die elektronische Zusendung von dem Steuerbescheid wählen.
- Problem 2: Wo trägt man die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vom Ehepartner, welche in seiner ausländischen Einkommensteuererklärung angegeben worden sind und wofür die Besteuerung im Ausland stattgefunden hat ?
Danke im Voraus für die Unterstützung.
JLF
Wie laut BGH Urteil von 2008 entschieden, kann man die Zusammenveranlagung beantragen, auch wenn der Ehepartner im EU-Ausland wohnt und dort besteuert, wenn man selbst EU-ansässig ist und unbeschränkt in DE steuerpflichtig ist.
Hierbei ist das Ausfüllen in Mein Elster etwas kompliziert.
- Problem 1: Der Ehepartner hat kein Identifikationsnummer, daher kann man nicht die elektronische Zusendung von dem Steuerbescheid wählen.
- Problem 2: Wo trägt man die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vom Ehepartner, welche in seiner ausländischen Einkommensteuererklärung angegeben worden sind und wofür die Besteuerung im Ausland stattgefunden hat ?
Danke im Voraus für die Unterstützung.
JLF
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