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Kosten Auslandspraktikum für Kind 18 Jahre

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    Kosten Auslandspraktikum für Kind 18 Jahre

    Unsere 18 jährige Tochtrer hat letztes Jahr ein Praktikum, das verpflichtend für das Studium ist, in Neuseeland absolviert. In welcher Anlage können wir nun die Kosten in diesem Zusmammenhang geltend machen?

    #2
    Guck mal ob die Seite 8 der Anlage Kind passt.

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      #3
      Dafür sehe ich jetzt keine spezielle Anlage. Die Kosten der auswärtigen Unterbringung können in der Anlage Kind ab Zeile 61 erklärt werden,

      allerdings nur, wenn die Tochter bereits volljährig war! Das ist aber auch nur eine Pauschale.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Für Neuseeland können höhere Kosten (9.816 € Unterhaltsleistungen) angesetzt werden. Verpflegungsmehraufwand 53 € für 90 Tage, Flug und Unterhaltszahlungen von den Eltern. Ich habe jetzt bis auf die Unterhaltsleistungen von uns Eltern alles unter die Werbungskosten gepackt.

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          #5
          Unsere Tochter ist im Juni 18 geworden. Das Praktikum hat bis 2020 gedauert.

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            #6
            Ihr habt doch einen Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag ? Wenn ihr glaubt, ihr könntet Unterhalt und / oder Werbungskosten erklären,

            warum wird dann überhaupt hier gefragt? Werbungskosten kann allenfalls die Tochter in ihrer Steuererklärung geltend machen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke für die nette Antwort!

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                #8
                Hier handelt es sich um ein Anwenderforum für Elster, die elektronische Steuererklärung. Es geht hier nicht ums Steuerrecht.

                Und, Fragen zu stellen und dann den Antwortern zu widersprechen weil man es angeblich besser weiß ist natürlich absolut off topic.

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