Kosten Auslandspraktikum für Kind 18 Jahre

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  • Giovanni01
    Neuer Benutzer
    • 23.05.2020
    • 4

    #1

    Kosten Auslandspraktikum für Kind 18 Jahre

    Unsere 18 jährige Tochtrer hat letztes Jahr ein Praktikum, das verpflichtend für das Studium ist, in Neuseeland absolviert. In welcher Anlage können wir nun die Kosten in diesem Zusmammenhang geltend machen?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Guck mal ob die Seite 8 der Anlage Kind passt.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45929

      #3
      Dafür sehe ich jetzt keine spezielle Anlage. Die Kosten der auswärtigen Unterbringung können in der Anlage Kind ab Zeile 61 erklärt werden,

      allerdings nur, wenn die Tochter bereits volljährig war! Das ist aber auch nur eine Pauschale.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • Giovanni01
        Neuer Benutzer
        • 23.05.2020
        • 4

        #4
        Für Neuseeland können höhere Kosten (9.816 € Unterhaltsleistungen) angesetzt werden. Verpflegungsmehraufwand 53 € für 90 Tage, Flug und Unterhaltszahlungen von den Eltern. Ich habe jetzt bis auf die Unterhaltsleistungen von uns Eltern alles unter die Werbungskosten gepackt.

        Kommentar

        • Giovanni01
          Neuer Benutzer
          • 23.05.2020
          • 4

          #5
          Unsere Tochter ist im Juni 18 geworden. Das Praktikum hat bis 2020 gedauert.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45929

            #6
            Ihr habt doch einen Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag ? Wenn ihr glaubt, ihr könntet Unterhalt und / oder Werbungskosten erklären,

            warum wird dann überhaupt hier gefragt? Werbungskosten kann allenfalls die Tochter in ihrer Steuererklärung geltend machen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Giovanni01
              Neuer Benutzer
              • 23.05.2020
              • 4

              #7
              Danke für die nette Antwort!

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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15381

                #8
                Hier handelt es sich um ein Anwenderforum für Elster, die elektronische Steuererklärung. Es geht hier nicht ums Steuerrecht.

                Und, Fragen zu stellen und dann den Antwortern zu widersprechen weil man es angeblich besser weiß ist natürlich absolut off topic.

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