In der EÜR werden Sach-, Leistungs-,und Nutzungsentnahmen 2 x abgefragt.
Müssen in Zeile 20 zB Privatanteile der Telefongebühren angegeben werden
und in Zeile 91 der GESAMTBETRAG zB Telefongebühren UND Barentnahmen ? (Einzelunternehmer)
Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus.
Müssen in Zeile 20 zB Privatanteile der Telefongebühren angegeben werden
und in Zeile 91 der GESAMTBETRAG zB Telefongebühren UND Barentnahmen ? (Einzelunternehmer)
Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus.
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