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EÜR 2018 , Z 20, Z 91 Nutzungsentnahmen zweimal abgefragt ?

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    EÜR 2018 , Z 20, Z 91 Nutzungsentnahmen zweimal abgefragt ?

    In der EÜR werden Sach-, Leistungs-,und Nutzungsentnahmen 2 x abgefragt.

    Müssen in Zeile 20 zB Privatanteile der Telefongebühren angegeben werden
    und in Zeile 91 der GESAMTBETRAG zB Telefongebühren UND Barentnahmen ? (Einzelunternehmer)

    Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus.

    #2
    AW: EÜR 2018 , Z 20, Z 91 Nutzungsentnahmen zweimal abgefragt ?

    Eingabehilfe Zeile 20:


    In diese Zeile sind die Privatanteile (jeweils ohne Umsatzsteuer) einzutragen, die für Sach-, Nutzungs- oder Leistungsentnahmen anzusetzen sind (z. B. Warenentnahmen, private Nutzung von betrieblichen Maschinen oder die Ausführung von Arbeiten am Privatgrundstück durch Arbeitnehmer des Betriebs). Bei Aufwandsentnahmen sind die entstandenen Selbstkosten (Gesamtaufwendungen) anzusetzen. Die darauf entfallende Umsatzsteuer ist in Zeile 16 zu berücksichtigen.

    Bei Körperschaften sind die Entnahmen für außerbetriebliche Zwecke bzw. verdeckte Gewinnausschüttungen einzutragen.
    Eingabehilfe Zeile 91:

    Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (z. B. privat veranlasste Geldabhebung vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, sind grundsätzlich mit dem Teilwert – ggf. zuzüglich Umsatzsteuer – anzusetzen (vgl. Erläuterungen zu Zeile 18).

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