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Anlage N und Flatrate

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von nickdani Beitrag anzeigen
    Muss ich zum Beispiel das "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ..." ausfüllen, wenn meine Ausgaben unter 1000 liegen?
    Gerade bei der Entfernungspauschale kommt es auf Deine Ausgaben erstmal nicht an. Pro Fahrt und Entfernungskilometer beträgt die Pauschal 30 Cent, egal wieviel Du ausgegeben hast.

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  • Charlie24
    antwortet
    Deine Werbungskosten kannst du in der Anlage N erklären, musst das aber nicht, wenn sie unter 1.000,00 € liegen.

    Außer der Arbeitnehmer-Pauschale gibt es noch bei den Sonderausgaben eine kleine "Flatrate", wie du das nennst.

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  • nickdani
    hat ein Thema erstellt Anlage N und Flatrate.

    Anlage N und Flatrate

    Hallo, ich versuche, meine erste Steuererklärung in Elster zu erstellen.

    Ich bin ein bisschen verwirrt über die Flatrate 1000.

    Muss ich zum Beispiel das "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale)" ausfüllen, wenn meine Ausgaben unter 1000 liegen? Ich habe gelesen, dass das Finanzamt standardmäßig eine Flatrate von 1000 Euro für alle Festangestellten verwendet?

    Muss ich im Allgemeinen Absätze ausfüllen, die eine Flatrate haben, wenn meine Ausgaben unter dieser Flatrate liegen?

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