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Abbruch bei der Steuerberechnung

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    Abbruch bei der Steuerberechnung

    Bei der Prüfung der Eingaben im Elsterformular und Steuerberechnung erhalte ich die Meldung:
    AHW Abbruch-Hinweise Anlage R: Sie müssen die Angaben zu Renten bzw. Leistungen fortlaufend eingeben. Es ist z.B. nicht möglich Eintragungen zu einer 1. Rente und anschließend zu einer 4. Rente vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
    Leider kann ich mit diesem Hinweis nichts anfangen, da ich die Renten bzw. Leistungen fortlaufend eingetragen habe. Kann mir jemand einen Tipp geben?

    #2
    Gibt es in der Anlage R vielleicht versehentlich duplizierte Bereiche? Wie man die los bringt, habe ich heute hier beschrieben:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...994#post338994
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Der Fehler lag daran, dass ich eine deutsche Leibrente angegeben habe und anschließend eine 2. Rente aus den Niederlanden. Die 2. Rente habe ich jetzt gelöscht, jetzt geht die Steuerberechnung. Aber ich weiß nicht, wo ich die niederländische Rente eintrage.

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        #4
        Kann jetzt auch nur spekulieren wie Charlie24: In Elsterformular gibt es auf Seite 1 der Anlage R zwei Eintragungsbereiche, einmal Zeile 4-13 und einmal Zeile 14-19. Das sind unterschiedliche Rentenarten, also genau schauen ! Zunächst musst Du dir im klaren werden, wo Deine zwei Renten hineingehören:

        Gehören sie z.B. beide in Zeile 4-13, dann füllst Du für die erste die Zeilen aus, und fügst durch Klick auf das "Plus" nach Zeile 13 die zweiten Zeilen 4-13 hinzu und füllst sie aus. Was Du nicht darfst, ist, weitere Renteneintragungsmöglichkeiten für Zeile 4-13 hinzuzufügen, die Rente Nr. 2 leerzulassen und bei Rente 3 einzutragen.

        Gehört eine in Zeile 4-13 und eine in Zeile 14-19, dann ist 14-19-Rente zwar eine zweite Rente, aber die erste in Zeile 14-19, d.h. Du hast 2x eine erste Rente.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Wenn es sich bei der Rente aus den Niederlanden um eine gesetzliche Rente handelt, wären die Zeilen 4 - 13 schon richtig.

          Dass das Kreuz in Zeile 4 zu einem Abbruch der Steuerberechnung führt, kann ich nicht nachstellen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Vielen Dank für die Tipps. Die Steuerberechnung funktioniert nicht, wenn ich die niederländische Rente als 2. Rente eintrage und den Haken bei "ausländische Rente" setze. Entferne ich den Haken, dann funktioniert die Steuerberechnung.
            Viele Grüße

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              #7
              Die Steuerberechnung funktioniert nicht, wenn ich die niederländische Rente als 2. Rente eintrage und den Haken bei "ausländische Rente" setze. Entferne ich den Haken, dann funktioniert die Steuerberechnung.
              Ich kann es trotzdem nicht nachvollziehen. Ich habe hier einen Echtfall mit zwei gesetzlichen Renten. Die Steuerberechnung funktioniert bei mir,

              gleich, ob die ich jetzt die erste oder die zweite Rente als ausländische Rente markiere.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Also nochma ganz konkret:
                1. Welches Steuerjahr ?
                2. Welche Elsterformular-Programmversion ?
                3. In welchem Zeilenbereich wurde die inländische Rente eingetragen ?
                4. In welchem Zeilenbereich wurde die ausländische Rente eingetragen ?
                5. Die wievielte Rente steht konkret in Elsterformular bei der inländischen Rente ?
                6. Die wievielte Rente steht konkret in Elsterformular bei der ausländischen Rente ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Danke für die Fragen.

                  Steuerjahr 2019
                  elster online, Browser Chromium, Betriebssystem Linux (Kubuntu)
                  1. Rente: Inländische Rente Zeile 5 - 10
                  2. Rente: Niederländische Rente Zeile 4 - 10 (4 wegen ausländischer Versicherung)

                  viele Grüße

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                    #10
                    Zitat von Barbareg Beitrag anzeigen
                    ....
                    elster online, Browser Chromium, Betriebssystem Linux (Kubuntu)...
                    Hallo Barbareg,

                    dann ist das ein klarer Fall für Mein Elster.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,

                      beziehst du Witwenrente, weil du schreibst Zeilen 8, 9

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Ich habe das Thema jetzt mal in das passende Unterforum verschoben. Unter Linux kann ich den Fall nicht nachstellen.

                        Einen Rentenfall mit zwei Renten, davon eine Witwenrente, habe ich in Mein ELSTER allerdings angelegt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Dann habe ich mich unklar ausgedrückt. Zeile 8 und 9 habe ich nicht ausgefüllt. Nur in Zeile 10 habe ich Nachzahlungen mit 0 eingetragen.
                          Ich bekomme keine Witwenrente.
                          Viele Grüße

                          Kommentar


                            #14
                            Nur in Zeile 10 habe ich Nachzahlungen mit 0 eingetragen.
                            Die Nulleinträge würde ich löschen, wobei ich allerdings recht nicht glaube, dass der Fehler dadurch verursacht wird.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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