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Angabe von Studienkosten in Elster

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Jahre 2016 n´bis 2018 kannst du so erklären, das ist korrekt. Ob sich der Aufwand dafür lohnt, ist ein anderes Thema.

    Wenn du nichts nach 2020 vortragen kannst und 2019 nach Abzug der Sonderausgaben unter dem Grundfreibetrag bleibst,

    kannst du dir die Arbeit mit den Erklärungen für 2016 bis 2018 auch sparen.

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  • samba02
    antwortet
    Danke für die Antwort!

    D.h. wenn das Ergebnis der Rechnung "Summe der Einkünfte 2019" Minus "Verlustvorträge 2016 bis 2018" positiv ist, könnte ich mir die Angabe der Verlustvorträge auch sparen - zumindest wenn meine Einkünfte 2019 sowieso unterhalb des Grundfreibetrags liegen, oder?

    + und mein Vorgehen beim Ausfüllen der Verlustvorträge in Elster war korrekt, oder?

    Viele Grüße!

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn die Summe deiner Einkünfte im Jahr 2019 positiv ist, werden die kumulierten Verluste aus den Jahren 2016 bis 2018

    von den positiven Einkünften 2019 abgezogen. Nur wenn dann noch ein Verlust übrig bliebe, wird der nach 2020 vorgetragen.

    Die Summe der Einkünfte berechnet sich aus Bruttolohn - Werbungskosten.

    Wenn man im Herbst in den Beruf startet, ist es oft so, dass Verluste aus Vorjahren steuerlich weitgehend unwirksam verpuffen.

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  • samba02
    hat ein Thema erstellt Angabe von Studienkosten in Elster.

    Angabe von Studienkosten in Elster

    Hallo zusammen,

    ich bin momentan dabei, meine ersten Steuererklärung(en) abzugeben und ich habe eine Frage zu meinen Studienkosten (Masterstudium). Diese will ich retroperspektiv für die Jahre 2016 bis 2019 als Werbungskosten angeben.

    Für die Jahre 2016 bis 2018 muss ich nun keine anderen Einnahmen angeben bzw. habe keine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Mein Vorgehen beim Elster-Webformular wäre also wie folgt:

    1. Auf der Startseite des Formulars "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen sowie "Belege werden nicht nachgereicht".

    2. Einige Allgemeine Angaben zur Person (Allgemeine Angaben - 1 Steuerpflichtige Person [...]) sowie dzur Bankverbindung (4- Bankverbindung) angeben.

    3. In der Anlage N unter Werbungskosten bei Nr. 13 Fortbildungskosten die entsprechenden Auslagen angeben.

    Ist das soweit korrekt?

    Dann habe ich noch eine Nachfrage zur Verarbeitung: Wie gesagt ist 2019 mein erstes Jahr, in dem ich genügend Geld für eine Steuererklärung verdient habe. Nun bin ich allerdings schon aufgrund anderer Auslagen (u.a. kann ich für rund 60 (?) Kilometer Fahrkostenpauschale geltend machen) auch ohne meine Studienkosten von 2016 bis 2018 längst aus dem Bereich raus, in dem ich tatsächlichen Steuern zahlen müsste.

    Werden meine Studienkosten denn dann überhaupt irgendwo angerechnet? Werden sie, wenn ich dentsprechenden Formulare abgegeben habe, auch auf das Jahr 2020 verschoben? Wie genau funktioniert diese Reglegung, dass die Kosten erst dann geltend gemacht werden, wenn auch entsprechende Einnahmen vorliegen?
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