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Weniger Geld aufgrund falscher Steuerklasse

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    Weniger Geld aufgrund falscher Steuerklasse

    Hallo,

    meine Mutter kann die nächste Monate aufgrund der Coronakrise nicht arbeiten (Hotelbranche), daher hat sie ALG I beantragt, bzw. musste sie beantragen, da das Hotel die paar Monate dicht macht sozusagen.

    Meine Eltern hatten beide die Steuerklasse IV. Meine Mutter hatte vor einem Monat beim FA angerufen und eine Änderung angefordert, also sie V und mein Papa III, da er ja deutlich mehr verdient und meine Mama momentan noch nichts verdient bzw. bekommt.

    Heute bekommt mein Papa seine Gehaltsabrechnung und es ist die Lohnsteuerklasse V bei ihm ausgewiesen. Er hat halt 800 € (!) weniger ausgezahlt bekommen.

    was machen wir jetzt? Meine Mutter bekommt z. Zeit nichts und mein Vater 800 € weniger. Meine Mutter wird am Dienstag auf jeden Fall dort nochmal anrufen.
    Aber wie kann sowas sein? Ich dachte man kann sich da auf das FA verlassen. Wo meint ihr könnte der Fehler sein, beim FA oder vielleicht beim AG meines Vaters?

    ich bin euch für eure Antworten sehr dankbar.
    Zuletzt geändert von Hellofarrah; 30.05.2020, 20:20.

    #2
    Das ist normal. Bei V sind die Abzüge höher. Dafür ist bei III das ALG I höher. Und der Vorteil daran ist: Bei der Jahressteuererklärung wird die Einkommensteuer anhand der Jahressummen berechnet, so dass die unterjährigen Steuerklassen gar keine Rolle mehr spielen - aber das ALG I darf man behalten

    Das ist meines Wissens eine viel geübte Praxis, vor einer Arbeitslosigkeit noch schnell in eine günstigere Steuerklasse zu wechseln, weil sich das ALG I nach dem letzten Nettolohn berechnet - und der ist bei III ja wesentlich höher. Dachte nur, dass der Steuerklassenwechsel nur wegen ALG I gar nicht zulässig sei - aber das muss das Finanzamt ja erst mal nachweisen...

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      #3
      Sorry ich habe einen Fehler gemacht, ich meinte, dass meine Mom für sich V und meinem Papa III beantragt hat. Also liegt hier ja schon ein Fehler vor. Da er jetzt mit V abgerechnet werden soll, obwohl es laut Änderung 3 sein sollte.

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        #4
        Ja. Mit III müsste der Papa natürlich mehr statt weniger rauskriegen. Aber der Arbeitgeber muss mit der Steuerklasse abrechnen, die er vom Finanzamt gesagt bekommt (die Steuerklasse wird da elektronisch übermittelt). Die Korrektur muss also vom Finanzamt aus erfolgen (geht rein technisch auch rückwirkend, dann kann der Arbeitgeber eine Korrekturabrechnung machen).

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          #5
          Telefonisch die Steuerklasse ändern zu wollen, ist allerdings auch problematisch. Mich wundert, dass das ganz ohne schriftlichen Antrag gemacht wurde,

          wenn auch falsch. Es gibt ja einen Formularantrag dafür: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...s.php?n=034003

          Den sollte man immer verwenden, dann vermeidet man solche Fehler. Vielleicht korrigiert das Finanzamt ja erneut auf Zuruf bzw. Anruf?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            Das ist meines Wissens eine viel geübte Praxis, vor einer Arbeitslosigkeit noch schnell in eine günstigere Steuerklasse zu wechseln,
            Richtig - aber nicht so kurzfristig, da wirkt es sich nicht aus. Und speziell beim Arbeitslosengeld meine ich mich zu erinnern, dass die Steuerklassen auch logisch sein müssen (sprich: der Mehrverdiener nicht in Klasse 5).

            aber das muss das Finanzamt ja erst mal nachweisen...
            Nein, das Finanzamt(!) wird gar nichts nachweisen, die Steuerklassen werden einfach wunschgemäß angelegt. Dem Finanzamt ist auch egal ob das sinnvoll ist oder nicht (man kann beispielsweise auch als Alleinverdiener Steuerklasse 5 haben, laut Gesetz ist das zwar unzulässig, aber beim Finanzamt interessiert das nach meiner Erfahrung niemanden).
            Wenn dann muss die Bundesagentur für Arbeit nachweisen, dass die Steuerklassen nur für den Zweck einer höheren Leistung so gewählt wurden.

            Vielleicht korrigiert das Finanzamt ja erneut auf Zuruf bzw. Anruf?
            Ein Wechsel der Steuerklassen ist doch seit kurzem mehrmals im Jahr möglich, sollte also funktionieren. Und darauf, dass man besser den offiziellen Antrag verwendet hast du ja auch schon hingewiesen.
            Der eine Monat kann aber imho erst mit der Steuererklärung korrigiert werden (außer vielleicht man kann dem Finanzamt einen Fehler nachweisen - was schwierig ist bei einem Telefonanruf).

            Stefan

            PS: Die Steuerklasse 3 führt in der geschilderten Situation eher zu einer Nachzahlung, ich hätte dazu geraten bei 4/4 zu bleiben. Nun stehen aber auch die 800 Euro auf der Rechnung, daher könnte jetzt doch Steuerklasse 3 ratsam sein. Am Ende ist es aber sowieso genau gleich, egal wie man sich entscheidet, wir reden nur über ein temporäres Mehr oder Weniger.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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