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Problem mit USt 2019, Kleinunternehmer

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    Problem mit USt 2019, Kleinunternehmer

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an der USt 2019 für mein Einzelunternehmen. Für die USt 2018 konnte ich noch bequem überall eine 0 eintragen, für 2019 habe ich aber Umsätze von 504€, also noch deutlich unter 17.500€. Bei den Einnahmen handelt es sich um Einnahmen aus Warenverkäufen.

    Folglich habe ich in Zeile 33 eine "0" eingetragen und in Zeile 34 "504€". Andere Angaben habe ich nicht gemacht. Daraufhin bekomme ich folgende Fehlermeldungen:
    1. Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).
    2. Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 164 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.
    Da ich keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen ausgewiesen habe, bin ich mir nicht sicher, wo der Fehler liegt.

    Könnte mir hier bitte jemand weiterhelfen?

    Danke und viele Grüße

    #2
    Andere Angaben habe ich nicht gemacht.
    Sicher nicht? Hast du außer in der Zeile 168 irgendwo vielleicht doch noch 0,00-Werte eingetragen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Sicher nicht? Hast du außer in der Zeile 168 irgendwo vielleicht doch noch 0,00-Werte eingetragen?
      Toll, danke für die schnelle Hilfe! Die 0,00-Werte waren an einigen Stellen automatisch drin. Habe sie entfernt und jetzt passt alles :-)

      Kommentar

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