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Anlage V - Energieausweis - Kellerwand trockenlegung

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    Anlage V - Energieausweis - Kellerwand trockenlegung

    Hallo,
    ich habe 2019 das Haus meiner Mutter übernommen (Schenkung). Es soll vermietet werden. Jetzt sitze ich erstmals an Anlage V und fühle mich ziehmlich überfordert.Eigentlich dachte ich, dass ich das schon irgendwie hin bekomme - habe ja auch PV Anlage mit Umsatzsteuer und EÜR geschafft, aber dass hier scheint mit irgendwie ne andere Nummer zu sein. Genug gejammert. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.

    Zu den Fakten:
    Schenkung laut notariellem Vertrag zum 1.12.2019. Vorgang endgültig abgeschlossen (FA, Gemeinde, Gericht in 02.2020).
    Das Haus ist seit ca 2 Jahre nicht bewohnt.
    Ich hatte bereits vor der offiziellen Überschreibung (10.2019) die Erstellung eines Energiepasses veranlasst sowie die Trockenlegung einer Kellerwand.
    Meine Vorstellung war:
    Energiepass (ca 1000,-) als Werbungskosten für 2019
    Kellerwand (ca10.000,-) als AfA (aber über wie viele Jahre?)
    Notar- und Gerichtskosten ???
    Verbrauchskosten (Gebäudeversicherung, Wasser, Strom) anteilig für einen Monat - keihne Ahnung - egal, ist nur ein Monat, Problem kann bis 2020 warten.

    Bin ich mit meiner Vorstellung auf dem richtigen Weg?

    Irgendwie ist ja in den Formularen alles da. Aber so ganz genau dann doch nicht. Kann mit jemand die Zeilennummern nennen.

    Und dann stand da für AfA noch linear oder degressiv. Was ist denn unter welchen Umständen günstiger?

    Oder gehe ich mit der Anlage V besser zu nem Steuerberater (alles andere ist ja fertig)?


    #2
    Wenn das Haus in der Vergangenheit nicht vermietet war, ist professionelle Hilfe eigentlich schon wegen der AfA empfehlenswert. Die Fragen, die du

    hier stellst, betreffen nicht das Thema elektronische Steuererklärung bzw. Mein ELSTER, sondern steuerrechtliche Zuordnungen und vorweggenommene

    Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung. Auch die Frage, ob Aufwendungen unter Erhaltungsaufwand fallen oder zu Herstellungskosten gehören,

    ist eine steuerrechtliche Frage. Steuerberatung ist in diesem Forum nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok Danke, hab ich verstanden. Habe immer Schwierigkeiten die Grenze zur Steuerberatung zu erkennen.

      Aber die folgenden beiden Fragen darf ich doch stellen, oder? Es geht darum, dass ich die Stellen zum Eintragen in Mein Elster nicht finden kann.

      In welcher Zeile gebe ich die Fahrtkosten zum Mietobjekt ein?
      Anlage V -> 1 -> 8 -> Sonstiges? Oder hab ich was übersehen?

      Wo kommen die Ausgaben für Notar und Gericht hin? Das sind ja Anschaffungs bzw. Herstellungskosten.
      Ich finde aber nur Anlage V -> 1 -> 6 -> voll abzuziehende Erhaltungsaufwedungen oder 1-> 7-> auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen.
      Die Worte Anschaffung bzw. Herstellung hab ich nirgends entdeckt.

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        #4
        Zitat von bibabu Beitrag anzeigen
        Oder hab ich was übersehen?
        Eine spezielle Zeile Fahrtkosten zum Mietobjekt gibt es nicht.

        Zitat von bibabu Beitrag anzeigen
        Die Worte Anschaffung bzw. Herstellung hab ich nirgends entdeckt.
        Ohne jetzt die Ausgangsfrage zu lesen, Herstellungs- oder Anschaffungskosten werden über mehrere Jahre abgeschrieben.

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          #5
          Ohne jetzt die Ausgangsfrage zu lesen, Herstellungs- oder Anschaffungskosten werden über mehrere Jahre abgeschrieben.
          wobei Nebenkosten für die Anschaffung grundsätzlich den Anschaffungskosten zugeschlagen werden, die es in diesem Fall allerdings so nicht gibt.

          Auch das ist alles Steuerrecht!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Noch einmal Danke.
            Mir auch auch die Nicht-Steuerberatung sehr geholfen.

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