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Anlage V Zeile 48

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    Anlage V Zeile 48

    Hallo,

    ich habe ein Frage bezüglich der Anlage V, Zeile 48 (Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung).
    In der ersten Zeile wird die vereinnahmte USt. eingetragen.

    Aber was wird in die zweite Zeile (Kennzahl 158: Abzugsfähige Werbungskosten) eingetragen?


    Danke im Voraus.

    Beste Grüße

    #2
    AW: Anlage V Zeile 48

    Welche Software verwendest Du denn? Bei mir sind die Kennzahlen in der Anlage V zweistellig. Nach der von Dir genannten Zeile kommt bei mir eine mit der Bezeichnung Sonstiges.

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      #3
      AW: Anlage V Zeile 48

      Er arbeitet mit der Webanwendung Mein ELSTER.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage V Zeile 48

        Ja, ich arbeite mit 'Mein Elster'.

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          #5
          AW: Anlage V Zeile 48

          Ich habe mir das zwar jetzt angesehen, aber schlau bin ich daraus auf Anhieb auch nicht geworden.

          In ElsterFormular gibt es dieses Feld überhaupt nicht. Da wird nur die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer eingetragen

          und dann noch der in den Werbungskosten enthaltene Vorsteuerbetrag.

          Trägt man unter der Kennzahl 158 abzugsfähige Werbungskosten ein, werden die den vorher erklärten Werbungskosten hinzugerechnet,

          was im Klartext heißt, dass hier jedenfalls nichts erklärt werden darf, was an anderer Stelle der Erklärung bereits angegeben wurde.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage V Zeile 48

            Danke für die Antwort.

            Ich habe auch nochmal ausprobiert. Folgende Ergebnisse:

            1. Wenn ein USt. Wert in das Feld in Zeile 48 hinter der Bezeichnung 'An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer'
            muss ein wert in das Feld Kennzahl 158 eintragen, notfalls eine 0.
            Sonst erfolgt eine Fehlermeldung:
            Bei der im Veranlagungszeitraum an das Finanzamt gezahlten und gegebenenfalls verrechneten Umsatzsteuer aus umsatzsteuerpflichtiger Vermietung,
            wurde der Gesamtbetrag angegeben, nicht jedoch die Werbungskosten (1. Anlage V).

            2 Wie Charlie24 schon berichtet hat, wird der eingetragene Wert den erklärten Werbungskosten zugerechnet.

            Klar ist mir das nicht?

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              #7
              AW: Anlage V Zeile 48

              Zitat von thmh Beitrag anzeigen
              Ja, ich arbeite mit 'Mein Elster'.
              Dann verschieb ich mal.

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                #8
                AW: Anlage V Zeile 48

                Oh, ja, Entschuldigung. Das kommt davon, wenn man die Scheuklappen aufhat und
                nur noch Zeile 48 sieht und denkt.

                Danke und beste Grüße

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                  #9
                  AW: Anlage V Zeile 48

                  Da ich noch keine Lösung habe, möchte ich die Frage nochmal hervorholen.

                  An wen kann ich ich noch wenden um eine Erklärung zu erhalten?

                  Beste Grüße

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage V Zeile 48

                    Zitat von thmh Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    ich habe ein Frage bezüglich der Anlage V, Zeile 48 (Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung).
                    In der ersten Zeile wird die vereinnahmte USt. eingetragen.

                    Aber was wird in die zweite Zeile (Kennzahl 158: Abzugsfähige Werbungskosten) eingetragen?
                    Die Zeile 48 gibt es auch in Elsterformular. Dort wird auch klar erkennbar, dass der Eintrag in der 2. Zeile identisch mit dem Eintrag in der ersten Zeile sein muss.

                    Die Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung von teilweise eigengenutzten und teilweise fremdvermieteten Gebäuden müssen aufgeteilt werden, da nur die auf den fremdvermieteten Teil entfallenden Werbungskosten abzugsfähig sind.

                    Ein Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit kann es nur bei fremdvermieteten Teilen geben. Deshalb ist der in der ersten Zeile aufgeführte Betrag nicht aufzuteilen und nur dem abzugsfähigen Werbungskostenanteil der fremdvermieteten Wohnung zuzurechnen (direkte Zuordnung, die Anlage V in Elsterformular hat dies bereits so vorgegeben - siehe Hardcopy). Die Beträge sind deshalb auch identisch.
                    Angehängte Dateien
                    Zuletzt geändert von ; 06.08.2019, 07:46.

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                      #11
                      AW: Anlage V Zeile 48

                      Danke für die Erklärung anhand der Einträge bei ElsterFormular. In Mein ELSTER habe ich das nicht auf Anhieb verstanden.

                      In Mein ELSTER müssen die Werte allerdings nicht exakt identisch ausfallen, weil dort in der ersten Zeile die abgeführte Umsatzsteuer in Euro und Cent anzugeben ist und

                      in der zweiten Zeile dann der auf volle Euro aufgerundete Wert.
                      Angehängte Dateien
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Anlage V Zeile 48

                        Ich danke für die Erläuterungen, leider ist mir die Sache noch nicht klar.

                        Ich habe mir das Problem nochmal angeschaut:
                        Es handelt sich um eine Wohnung (vermietet) und eine zugehörige Garage (die umsatzsteuerpflichtig an einen Dritten vermietet ist).

                        Die Zeile 50 (Summe Werbungskosten) summiert sich bei mir aus den Zeilen 33 (AfA), Zeile 39 (voll abziehbarer Erhaltungsaufwand),
                        Zeile 46 (Grundsteuer, etc) und Zeile 47 (Verwaltung).

                        In die Zeile 48 wird die vereinnahmte USt. eingetragen. Ist dort eine Eingabe erfolgt,muss in den zweiten Teil der Zeile 48
                        ebenfalls ein Wert eingetragen werden (sonst wird eine Fehlermeldung ausgegeben), der in Zeile 50 addiert wird.

                        In 'Mein Elster' sieht es etwas anders als im Formular aus (siehe Anlage von @Charly24), eine verhältnismäßige Zuordnung ist an
                        dieser Stelle nicht vorgesehen. Wenn ich in den zweiten Teil der Zeile 48 Werbungskosten eintrage, würde ich mehr Werbungskosten
                        ansetzen als tatsächlich vorhanden, da sie ja bereits in Zeile 39 berücksichtigt sind.

                        Beste Grüße

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                          #13
                          AW: Anlage V Zeile 48

                          Zitat von thmh Beitrag anzeigen
                          Wenn ich in den zweiten Teil der Zeile 48 Werbungskosten eintrage, würde ich mehr Werbungskosten
                          ansetzen als tatsächlich vorhanden, da sie ja bereits in Zeile 39 berücksichtigt sind.
                          Das kann nicht sein, denn diese Felder haben nichts miteinander zu tun.

                          In Zeile 39 tragen Sie Erhaltungsaufwendungen ein. In Zeile 48 werden an das Finanzamt entrichtete Umsatzsteuerzahlungen aus Voranmeldungen oder Umsatzsteuer-Jahreserklärungen eingetragen, die Sie an das Finanzamt entrichtet haben, da Sie eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung vorgenommen haben.

                          Vielleicht liegt auch ein Missverständnis vor? Warum meinen Sie, dass Sie von Zeile 48 betroffen sind?
                          Zuletzt geändert von ; 07.08.2019, 09:58.

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                            #14
                            AW: Anlage V Zeile 48

                            Ich danke für die Erläuterungen, leider ist mir die Sache noch nicht klar.
                            In das Feld mit der Kennzahl 158 ist ebenfalls die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer einzutragen, nur in vollen Euro.

                            Bei ElsterFormular hat das Feld in der rechten Spalte die Kennzahl 58.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Anlage V Zeile 48

                              In Zeile 48 in 'Mein Elster' habe ich die USt. eingetragen, soweit ist es klar.

                              In das Feld in der zweite Reihe von Zeile 48 (mit der Kennzahl 58, Kennzahl 158 bei der ersten Anlage-V, 258 bei zweiter Anlage-V, usw)
                              bezeichnet mit 'abzugsfähige Werbungskosten' ist dann, wenn in die erste Reihe etwas eingetragen ist, in jedem Fall ein Wert einzutragen
                              (notfalls eine 0), sonst erfolgt eine Fehlermeldung.
                              Der eingegebene Wert aus dem Kennfeld 58 (bzw. 158) wird dann automatisch zur Summe der Werbungskosten (Zeile 50) addiert.

                              Dann würde ich die USt. doppelt ansetzen, einmal aus den Erhaltungsaufwendungen (Zeile 39, Eingabe jeweils inkl. USt.) und dann aus
                              dem Kennfeld 58?

                              Da mache ich wohl wirklich einen Denkfehler

                              Beste Grüße

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