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Kirchensteuer bei Sonderausgaben eintragen

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    Kirchensteuer bei Sonderausgaben eintragen

    Hallo! Ich bekomme beim Eintragen der Kirchensteuer immer wieder die Meldung:

    Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge.

    Ich muss die Anlage KAP und/oder KAP-BET nicht ausfüllen. Habe die Kirchensteuer nur in der Anlage N bei meinem Mann und mir eingetragen. Er muss keine Kirchensteuer entrichten, ich aber schon.

    Wo liegt der Fehler???
    Zuletzt geändert von Charlie24; 02.06.2020, 19:36.

    #2
    Du musst auch die Anlage Sonderausgaben ausfüllen und die Kirchensteuer dort eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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