EÜR in Rechnunggestellte Spesen Drittland

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  • isarkiesel
    Neuer Benutzer
    • 30.07.2019
    • 5

    #1

    EÜR in Rechnunggestellte Spesen Drittland

    Wo werden Einkünfte aus an den Auftraggeber in von Rechunung gestellte Spesen (Hotel, Verpflegungsmehraufwand, Bewirtungskosten, Taxi) , also nicht steuerbare Reisekosten aus einem Drittland (Dominikanische Republik) in die EÜR eingetragen ?

    Reiseleistung klang vielversprechend, das ist aber wohl falsch.

    Danke für die Antwort im Voraus.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    AW: EÜR in Rechnunggestellte Spesen Drittland

    Das hört sich für mich an als hättest Du keine Hottelleistungen etc. in Anspruch genommen. Nur Du weißt um welche Leistungen es wirklich geht.

    Kommentar

    • isarkiesel
      Neuer Benutzer
      • 30.07.2019
      • 5

      #3
      AW: EÜR in Rechnunggestellte Spesen Drittland

      Es gibt für (fast) alle Ausgaben Belege.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        AW: EÜR in Rechnunggestellte Spesen Drittland

        Zitat von isarkiesel Beitrag anzeigen
        Es gibt für (fast) alle Ausgaben Belege.
        Dann musst Du diese zuordnen.

        Kommentar

        • isarkiesel
          Neuer Benutzer
          • 30.07.2019
          • 5

          #5
          AW: EÜR in Rechnunggestellte Spesen Drittland

          Bei den Ausgaben habe ich das zugeordnet, aber wo in der EÜR wird das bei den Einnahmen (Spesenerstattung) 0% Drittland eingetragen ?

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45928

            #6
            AW: EÜR in Rechnunggestellte Spesen Drittland

            Nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sind in Zeile 15 (Kennzahl 103) der EÜR zu erklären.

            Ob es sich wirklich um solche handelt, wurde nicht geprüft. Das hat nämlich mit Elster nichts zu tun.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

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