Ich sitze an der Umsatzsteuererklärung für 2019 und mir ist gerade aufgefallen, dass ich wahrscheinlich schon in 2018 einen gravierenden Fehler gemacht habe. Ich zahle vierteljährlich im Voraus die Umsatzsteuer. (Das heißt, eigentlich das letzte Quartal immer erst Anfang des neuen Jahres). Trotzdem habe ich für das Jahr 2018 noch eine sehr große Summe nachgezahlt, ziemlich genau in der Höhe, die ich schon im voraus vierteljährlich überwiesen habe. Und auch für dieses Jahr wieder genau der Betrag, den ich für 2019 nachzahlen müsste. Da ist mir diese Zeile 168 "Vorauszahlungssoll 2019 (einschließlich Sondervorauszahlung)" aufgefallen, die ich nicht ausgefüllt hatte. Kommt hier etwa die Gesamtsumme der schon gezahlten 4 Vorauszahlungen des Gesamtjahres addiert hinein, sodass ich nichts nachzahlen müsste? Und was sind Sondervorauszahlungen? Ob sich das für 2018 im Nachhinein noch irgenwie korrigieren lässt? Wie kann sich denn sonst so eine große Differenz ergeben, obwohl man die Vorauszahlungen immer gemacht hat?
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Keine Ankündigung bisher.
Schlimmen Fehler in Umsatzsteuererklärung gemacht?
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Zitat von Birgit Beitrag anzeigendiese Zeile 168 "Vorauszahlungssoll 2019 ... Kommt hier etwa die Gesamtsumme der schon gezahlten 4 Vorauszahlungen des Gesamtjahres addiert hinein
Zitat von Birgit Beitrag anzeigenwas sind Sondervorauszahlungen?
Zitat von Birgit Beitrag anzeigenOb sich das für 2018 im Nachhinein noch irgenwie korrigieren lässt?
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Kommt hier etwa die Gesamtsumme der schon gezahlten 4 Vorauszahlungen des Gesamtjahres addiert hinein, sodass ich nichts nachzahlen müsste? Und was sind Sondervorauszahlungen?
Sondervorauszahlungen gibt es nur für Monatszahler bei DauerfristverlängerungFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenSo ist das! Wenn kein Bescheid erlassen wurde, kannst du eine Berichtigte Steuererklärung für 2018 einreichen.
Sondervorauszahlungen gibt es nur für Monatszahler bei Dauerfristverlängerung
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
Ja. Oder genauer: die Summe der angemeldeten Vorauszahlungen.
Das interessiert Dich bei vierteljährlicher Abgabe nicht.
Ja. Das Finanzamt gleicht ja Deine Steuererklärung mit den tatsächlich vorliegenden Zahlen ab. Du erhältst dann innerhalb weniger Wochen eine Abrechnung. Evtl. überbezahlte Beträge werden zurückbezahlt.
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Dann mache ich das wenigstens in 2019 richtig.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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