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Wo im Elster finde ich die benötige Formuläre? (Student + Minijob + Werkvertrag)

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    Wo im Elster finde ich die benötige Formuläre? (Student + Minijob + Werkvertrag)

    Ich habe mich online für Elster angemeldet. Die Legitimation werde ich in einen paar Tagen bekommen.


    Um Zeit zu sparen würde ich gerne wissen, wo genau zu gucken.

    Im Jahr 2019 war ich Student mit einem Minijob und einem Werkvertrag und habe mit beiden Einkommen unter den Grundfreibetrag für das Jahr 2019 verdient (9.168 €). Mein Fall: https://www.mystipendium.de/werkstud...nt-und-minijob

    Werbungskosten pro Semester: 500 Euro

    Nun muss ich es in Elster eingeben:
    • Der Minijob muss ich nicht in der Erklärung angeben (Verdient unter 450 Euro im Monat).
    • Der Werkvertrag muss ich angeben. Ich soll das als Freiberufler machen, oder? Ich habe kein Gewerbe. Laut https://forum.elster.de/anwenderforu...lche-formulare kann ich eine formlose Gewinnermittlung erstellen, bei jährlicher Betriebseinnahme ~ bis zu 17.500 € (auch mein Fall).
    wo genau mache ich es?
    brauche ich auch eine Bescheinigung der Hochschule hochzuladen? Wo genau?

    Danke!

    #2
    Hallo,

    in der elektr. Lstbesch. ganz sicher nicht.
    Womit machstdu deine Erklärung?
    Such dir dann das passende Forum aus und es wird dich geholfen
    Erläuterungen zu den einzelnen Foren lesen bevor man wild drauf los postet

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Eine formlose Gewinnermittlung ist seit 2017 nicht mehr zulässig. Und was den Minijob angeht, kommt es darauf an, ob pauschal versteuert oder auf

      Lohnsteuerklasse. Die Formulare Einkommensteuererklärung und Einnahmenüberschussrechnung findest du hier:

      https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        in der elektr. Lstbesch. ganz sicher nicht.
        ich kann es online nicht machen?

        > Womit machstdu deine Erklärung?

        ich habe einen Brief von Finanzamt bekommen.

        Kommentar


          #5
          > Und was den Minijob angeht, kommt es darauf an, ob pauschal versteuert oder auf Lohnsteuerklasse.

          kann ich das beeinflussen? wer entscheidet das? Das Finanzamt? Der Arbeitgeber?

          Kommentar


            #6
            Zitat von melcedre Beitrag anzeigen
            > Und was den Minijob angeht, kommt es darauf an, ob pauschal versteuert oder auf Lohnsteuerklasse.

            kann ich das beeinflussen? wer entscheidet das? Das Finanzamt? Der Arbeitgeber?
            Das hat dein Arbeitgeber entschieden. Wenn er auf Lohnsteuerklasse abgerechnet hat, hast du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von melcedre Beitrag anzeigen
              ich habe einen Brief von Finanzamt bekommen.
              Du fragst im Unterforum

              Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
              Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
              Das ist doch sicher nicht richtig!

              Kommentar


                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Du fragst im Unterforum



                Das ist doch sicher nicht richtig!
                stimmt. Sorry

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Das hat dein Arbeitgeber entschieden. Wenn er auf Lohnsteuerklasse abgerechnet hat, hast du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
                  ich habe eine 'Meldebescheinigung zur Sozialversicherung gemäß Absatz 25 der DEÜV' Ist das eine Lohnsteuerbescheinigung?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von melcedre Beitrag anzeigen

                    ich habe eine 'Meldebescheinigung zur Sozialversicherung gemäß Absatz 25 der DEÜV' Ist das eine Lohnsteuerbescheinigung?
                    Nein, auf einer Lohnsteuerbescheinigung steht: Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Nein, auf einer Lohnsteuerbescheinigung steht: Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
                      gut, dann ich habe keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Also, da ich keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen habe, handelt es sich, um einen pauschal versteuerter Minijob, und diese gehören nicht in die Steuererklärung.

                      Also, ich konzentriere mich auf den Werkvertrag.

                      Alles richtig?
                      Zuletzt geändert von melcedre; 05.06.2020, 22:21.

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                        #12
                        Ein pauschal versteuerter Minijob gehört nicht in die Steuererklärung, das ist richtig. Du erklärst deinen Gewinn aus dem Werkvertrag.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Ein pauschal versteuerter Minijob gehört nicht in die Steuererklärung, das ist richtig. Du erklärst deinen Gewinn aus dem Werkvertrag.
                          danke Charlie! Ich habe meine vorherige Antwort korrigiert.

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