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Anlage N - Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

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    Anlage N - Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

    Hallo zusammen,

    ich mache dieses Jahr zum ersten Mal die EK-Steuererklärungm mit Mein elster. Daten aus Elsterformular wurden importiert, ebenso die Belege vom FA abgerufen. Formulare sind jetzt alle ausgefüllt (Ehep. zusammenveranlagt, 1 Partner angestellt, 1 Partner Selbständig).

    Auf der Suche nach dem Grund für die hohe Nachzahlung bin ich beim Verpflegungszuschuss auf etwas gestoßen und weiß nicht, ob die Berechnung so richtig sein kann:

    Den Zuschuss (Zeile 20 Lohnsteuerbescheinigung) trage ich in Zeile 57 Steuerfreier Ersatz ein bzw. ist durch den Belegabruf schon eingetragen. Die dazugehörigen Arbeitstage schreibe ich in Zeile 52. Arbeitstage mal 12 Euro = Betrag Verpflegungszuschuss. Ergebnis Steuernachzahlung.

    1. Ändere ich die Anzahl der Tage auf 1, ändert sich die Nachzahlung nicht. Müsste die dann nicht (deutlich) steigen?
    2. Trage ich weder die Tage noch den Betrag ein, ändert sich die Nachzahlung ebenfalls nicht.
    3. Trage ich nur die Tage aber nicht den Betrag ein, sinkt die Nachzahlung um etwa 500 Euro - was mir logisch erscheint.

    Ich habe aus Elsterformular in Erinnerung, dass die Nachzahlung mal viel zu hoch berechnet wurde, weil ich vergaß, die Tage einzutragen. Daher wundere ich mich, dass bei 1. und 2. nichts passiert.

    Ist das richtig so oder ein Fehler?

    LG
    Emily


    #2
    In Zeile 52 ist nur die Anzahl der Tage einzutragen, doch kein Betrag ! Mein Elster rechnet richtig (soeben getestet):

    Anzahl der Tage x 12,00 € = Summe Verpflegungsmehraufwand - AG-Zuschuss (Zeile 57) = Werbungskosten, die auch 0,00 € sein können.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Habe ja auch die Anzahl der Tage in 52 eingetragen, wie oben geschrieben.

      Inzwischen habe ich etwas mehr herumprobiert. Also wenn die Anzahl der Tage x 12 der Summe der Auslöse entspricht, kommt 0 raus. Ist richtig. Wenn ich mehr Tage eintrage, als Auslöse gezahlt wurde, kommt ein negativer Betrag heraus, der sich nicht auswirkt, so lange er unter der Pauschale von 1000 Euro liegt.

      Deshalb hat sich bei meinen Tests auch der Nachzahlungsbetrag nicht geändert.

      Der Fehler bei der Nachzahlung muss woanders liegen, ist wohl nur Zufall, dass die Differenz zu meiner Berechnung etwa die Höhe der Auslöse ist.

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        #4
        Der Fehler bei der Nachzahlung muss woanders liegen,
        Die Anlage Vorsorgeaufwand wird beim Bescheinigungsabruf zwar automatisch befüllt, aber die Einträge sollte man trotzdem kontrollieren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja, ich hab alles kontrolliert und abgehakt. Auch die Positionen auf der Berechnung mit älteren Bescheiden verglichen. Ist alles in den richtigen Feldern gelandet.

          Das Bruttogehalt des einen Partners ist quasi gleich geblieben. Der Selbständige hatte 2019 mehr als im Vorjahr. D.h. das zu versteuernde Einkommen ist 2019 11.000 Euro höher (verursacht durch den Selbständigen) und die festgesetzte Steuer (inkl. Soli und Kst.) ist 3900 Euro höher - also nur vom Mehreinkommen geht 1/3 als Abzüge weg. Das erscheint mir unrealistisch.

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            #6
            ... also nur vom Mehreinkommen geht 1/3 als Abzüge weg. Das erscheint mir unrealistisch.
            Mir nicht! Der Steuertarif ist bekanntlich progressiv, da kommen mehr als 30% auf die letzten 11.000,00 € schnell zusammen.

            Das kannst du ja hier leicht selbst nachprüfen: https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...formekst.xhtml

            Einfach das zvE mit und ohne die 11.000,00 € eingeben und die Steuerbeträge aufschreiben, dann siehst du den Unterschiedsbetrag.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Danke dir. Da werde ich mal nachrechnen. Ich hatte bisher einen anderen Rechner genutzt...

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