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Wo trage ich meinen Anspruch auf steuerfreie Beihile als Beamtin ein?

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    Wo trage ich meinen Anspruch auf steuerfreie Beihile als Beamtin ein?

    Hallo,

    ich werde aufgefordert in MeinElster anzugeben, dass ich Anspruch auf steuerfreie Beihile zu Krankheitskosten als Beamtin habe. Ich kann dieses Feld allerdings nicht auffinden. Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!
    Viele Grüße von Tina

    #2
    Das kannst du nur bis 2018 angeben, dafür musst du in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand dann JA auswählen.

    Ab 2019 ist Beihilfeanspruch bzw. Beteiligung des AG an der KV automatisch mit JA vorbelegt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dann kann ich wohl keine vorab Berechnung für meine Steuererklärung für 2019 durchführen, da diese Fehlermeldung erscheint. Sehr schade oder gebe es da noch eine Möglichkeit?

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        #4
        Dann kann ich wohl keine vorab Berechnung für meine Steuererklärung für 2019 durchführen, da diese Fehlermeldung erscheint.
        Wie lautet denn der genaue Text der Fehlermeldung?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Berechnung für 2019 über Einkommensteuer

          AHW Abbruch-Hinweise

          Sie haben erklärt, dass ein aktives Dienstverhältnis als Beamter/Beamtin besteht, dies steht im
          Widerspruch zu der Angabe, dass Sie keinen Anspruch auf steuerfreie Beihilfen zu den
          Krankenversicherungs- bzw. Krankheitskosten haben. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.

          DHW Dokumentations-Hinweise

          Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
          Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
          eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
          Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
          übermittelt werden.

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            #6
            Seite 8 der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 51.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Seite 8 der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 51.
              Der Eintrag 2 (NEIN) muss raus!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,

                Harter Fall
                Was das Lesen für Probleme macht

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Seite 8 der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 51.
                  Vielen Dank, da war der Fehler

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