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Mehrwertsteuersenkung: Neue Zeilen bei der UStVA?

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    Mehrwertsteuersenkung: Neue Zeilen bei der UStVA?

    Mehrwertsteuersenkung der Bundesregierung - der neue Elster-Flop?
    Ob die Steuerverwaltung, also die Finanzämter, in dieser kurzen Zeit ihr Elster umgestellt haben, ist mehr als fraglich – denn die Softwarehersteller müssen ihren XML-Export anpassen. Elster führt eine Plausibilitätsprüfung durch und ordnet dem gemeldeten Umsatz in der jeweiligen Steuerklasse einen entsprechenden Umsatzsteuerbetrag zu – korrigiert der Anwender diesen, dürfte es Probleme beim Übermitteln geben.
    Zuletzt geändert von sepperl; 07.06.2020, 16:40.

    #2
    Und was willst du uns jetzt damit sagen? Das hier ist das ELSTER Anwenderforum und nicht das Forum für Entwickler.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich bin nicht per "Du" mit Ihnen - unterlassen Sie das in Zukunft. Gerade auf die Anwender, werden wahrscheinlich, die von mir genannten Probleme zukommen.

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        #4
        Ich bin nicht per "Du" mit Ihnen - unterlassen Sie das in Zukunft
        Wie ich hier jemand anrede, entscheide ich selbst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          In Onlineforen ist es üblich sich zu duzen, daher verstehe ich Dein Problem nicht wirklich.
          Dein Problem bezieht sich i.ü. auf die Formulare an sich und nicht auf die elektronische Steuererklärung.
          Die Gesetzesänderung wurde gerade erst die Woche informell von der Bundesregierung beschlossen und ist noch gar nicht im Gesetzgebungsverfahren, auch wenn das sicherlich extremst beschleunigt wird. Da die Umsatzsteuervoranmeldung für Juli sinnvoll erst ab Anfang August eingereicht werden kann, ist ja noch etwas Zeit, also ceep cool.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Nur zur Info, was die Finanzverwaltung (im ELSTER-Entwicklerforum) dazu am Freitag geschrieben hat:
            zur USt-Voranmeldung und zur USt-Jahreserklärung findet Anfang der kommenden Woche eine Sondersitzung der Umsatzsteuer-Vordruckkommission statt. Danach können wir hoffentlich genauere Informationen bekanntgeben.

            Zu den Auswirkungen auf die E-Bilanz liegt nach heutiger Rückfrage beim fachlichen Ansprechpartner noch nichts Genaueres vor.
            Erste Tendenz ist die Veröffentlichung einer zusätzlichen "Ausfüllanleitung" ohne Taxonomieänderung.

            Jahressteuererklärung EÜR 2020:
            Hier ist aktuell noch eine "Sicherheitsprüfung" Euer_600250 mit
            "
            Die vereinnahmte Umsatzsteuer kann nicht kleiner sein als 7 Prozent der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen."
            enthalten.
            Diese wird zur nächsten ERiC-Auslieferung aufgeweicht auf den neuen ermäßigten Steuersatz.

            Soweit -völlig unverbindlich- der tagesaktuelle Stand.
            Wie gesagt: so bald wir verbindliche Informationen haben gibt's auch einen Newsletter!

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              #7
              Und hier weitere Infos aus dem ELSTER-Entwicklerforum:
              die aktuellen News aus der Vordruckkommissionssitzung:

              Die USt-Vordruckkommission sprach sich für eine pragmatische Lösung aus:

              USt-Jahressteuererklärung:
              Die Umsätze zu den neuen Steuersätzen (16 % und 5 %) werden (gesammelt) in den Kennzahlen für Umsätze zu anderen Steuersätzen eingetragen.
              Dies erfordert keine Anpassungen in dem Vordruckmuster USt 2 A.



              USt-Voranmeldung:
              Die Umsätze zu den neuen Steuersätzen (16 % und 5 %) werden (gesammelt) in den Kennzahlen für Umsätze zu anderen Steuersätzen eingetragen.
              Dies erfordert keine Anpassungen in dem Vordruckmuster USt 1 A.



              Die Anleitungen zu den Vordrucken werden in der kommenden Woche geändert und zeitnah neu veröffentlicht.

              Das BMF/die Vordruckkommission wird ELSTER zudem einen offiziellen Text für einen Herstellernewsletter zur Verfügung stellen.


              Damit wird es zum Konjunkturpaket erstmal keinen neuen ERiC und auch keine Mindestversionserhöhung geben !


              Als kleine Vorwarnung aber:
              Es wird wegen einer Formaterweiterung bei der EÜR einen neuen ERiC-Patch geben.
              Auslöser sind sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben( FK 6004301 und 6004306),
              die durch eine Gewerbesteuer-Erstattung
              auch negativ werden können.
              Da es hier keinen Workaround gibt, wurde ELSTER von der zuständigen Arbeitsgruppe EÜR gebeten kurzfristig
              einen außerplanmäßigen Patch zur Verfügung zu stellen.

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                #8
                @mhanft:

                Danke für die Info. Sollte das wirklich alles unter Kennzahlen 35/36 ("...zu anderen Steuersätzen") in die UStVA eingetragen werden, so würde für einen gewissen Zeitraum nicht mehr nach normalem und ermäßigtem Steuersatz unterschieden. Das dürfte für die Finanzverwaltung "interessant" werden.

                Kannst du (ich sag jetzt einfach mal "du", scheint ja nicht mehr selbstverständlich zu sein) mir vielleicht sagen, ob und ggf. wo ich das im ELSTER-Entwicklerforum nachlesen kann? Ich wäre da gerne nah dran. Aus Gründen.
                Zuletzt geändert von JamesBondoo7; 10.06.2020, 14:39.
                Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                  #9
                  Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
                  Danke für die Info. Sollte das wirklich alles unter Kennzahlen 35/36 ("...zu anderen Steuersätzen") in die UStVA eingetragen werden, so würde für einen gewissen Zeitraum nicht mehr nach normalem und ermäßigtem Steuersatz unterschieden. Das dürfte für die Finanzverwaltung "interessant" werden.
                  Das stimmt. Ich habe auch schon nachgefragt, wie das in der eBilanz einzutragen ist - dort gibt es (neben "steuerfrei" und so) drei Umsatzfelder: 1. Regelsteuersatz, 2. ermäßigter Steuersatz, 3. anderer Steuersatz. 19/7% ist ja klar (Regel und ermäßigt), aber wo die 16/5% hin sollen, weiß aktuell wohl auch noch niemand...

                  Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
                  Kannst du (ich sag jetzt einfach mal "du", scheint ja nicht mehr selbstverständlich zu sein) mir vielleicht sagen, ob und ggf. wo ich das im ELSTER-Entwicklerforum nachlesen kann? Ich wäre da gerne nah dran. Aus Gründen.
                  Auf der ELSTER-Website kann man sich als Entwickler registrieren (kostnix), dann erhält man Zugang zu den technischen Dokus und natürlich auch zum Entwicklerforum.

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                    #10
                    Ich sag mal so: Es gibt ja Gründe, warum man die "normalen" und die "ermäßigten" getrennt voneinander in die UStVA einträgt. Wenn man die jetzt vorübergehend "alle in einen Topf" wirft... Wie gesagt, das wird "interessant". Danke nochmal.
                    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                      #11
                      Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
                      Ich sag mal so: Es gibt ja Gründe, warum man die "normalen" und die "ermäßigten" getrennt voneinander in die UStVA einträgt. Wenn man die jetzt vorübergehend "alle in einen Topf" wirft...
                      Da denk' ich nicht weiter drüber nach. Ich werde dieses halbe Jahr nach dem Motto "Augen zu und durch" versuchen zu überstehen, z.B. ohne "häppchenweise" Aufteilung eines jährlichen Software-Wartungsvertrags mit 19% von März-Juni 2020, dann 16% von Juli-Dezember 2020 und dann wieder 19% von Januar-Februar 2021... sowas durfte/konnte/sollte/musste man bei der letzten Erhöhung von 16 auf 19% machen (und da hab ichs auch gemacht), aber jetzt wegen einem halben Jahr ist mir das echt zu blöd (und da ich eh nur vorsteuerabzugsberechtigte B2B-Kunden habe, wäre denen das auch zu blöd)
                      Zuletzt geändert von mhanft; 10.06.2020, 15:19.

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