Ich habe ein Problem bei der Anlage V. Ich vermiete 2 Zimmer innerhalb meines Hauses. Bei der Zeile 33 taucht immer wieder das selbe Problem auf: Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Absetzung für Abnutzung für Gebäude abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
zunächst muss ich angeben, wie die Abnutzung errechnet wird. Da habe ich 2 % Abnutzung angegeben als Abnutzung pro Jahr für das gesamte Haus. Dann habe ich bei Gesamtsumme, den Betrag der dann für das gesamte Haus an Abnutzung entsteht eingetragen. Dann 40,6%, was den Nutzungsanteil der Mieterin betrifft. Rechnerisch richtig, aber immer wieder die Fehlermeldung. Woran kann das liegen?
zunächst muss ich angeben, wie die Abnutzung errechnet wird. Da habe ich 2 % Abnutzung angegeben als Abnutzung pro Jahr für das gesamte Haus. Dann habe ich bei Gesamtsumme, den Betrag der dann für das gesamte Haus an Abnutzung entsteht eingetragen. Dann 40,6%, was den Nutzungsanteil der Mieterin betrifft. Rechnerisch richtig, aber immer wieder die Fehlermeldung. Woran kann das liegen?
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