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Anlage V Absetzen von Abnutzung für Gebäude

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    Anlage V Absetzen von Abnutzung für Gebäude

    Ich habe ein Problem bei der Anlage V. Ich vermiete 2 Zimmer innerhalb meines Hauses. Bei der Zeile 33 taucht immer wieder das selbe Problem auf: Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Absetzung für Abnutzung für Gebäude abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
    zunächst muss ich angeben, wie die Abnutzung errechnet wird. Da habe ich 2 % Abnutzung angegeben als Abnutzung pro Jahr für das gesamte Haus. Dann habe ich bei Gesamtsumme, den Betrag der dann für das gesamte Haus an Abnutzung entsteht eingetragen. Dann 40,6%, was den Nutzungsanteil der Mieterin betrifft. Rechnerisch richtig, aber immer wieder die Fehlermeldung. Woran kann das liegen?

    #2
    Das fett gedruckte Wort nicht in der Überschrift zu Spalte 3 macht den Unterschied.

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      #3
      Dankesehr! DAs hat geklappt! Es wundert mich nur, dass ich den Anteil absetzen kann, der NICHT mit der Vermietung verbunden ist. Das ist unlogisch Aber günstiger für mich

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        #4
        Es wundert mich nur, dass ich den Anteil absetzen kann, der NICHT mit der Vermietung verbunden ist
        Nein, du hast es nicht verstanden und es ist auch nicht günstiger für dich. Du musst zwar den auf die Eigennutzung entfallenden Prozentwert angeben,

        die AfA ist aber aus dem Vermietungsanteil zu erklären. ElsterFormular berechnet den Anteil automatisch, da kann der von dir gemeldete Fehler eigentlich

        gar nicht auftreten. Ich vermute, dass du mit der Webanwendung Mein ELSTER unterwegs bist. Dort erfolgt nur eine Plausibilitätsprüfung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Bitte genau den Text im Formular lesen ! In Spalte 1 werden die Gesamtbeträge eingetragen, in Spale 2 und 3 die nicht mit der Vermietung zusammenhängenden, so dass sich in Spale 4 die Differenz ergibt, also die, die mit der Vermietung zusammenhängen, d.h. in Spale 3 muss 59,4 % rein und in Spalte 4 der Betrag, der sich aus 40,6 % ergibt, also gerade nicht günstiger für Dich.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Wobei ElsterFormular den Wert für die Spalte 4 automatisch berechnet, so dass es dort ausschließlich darauf ankommt, dass in Spalte 3 der auf die

            Eigennutzung entfallende Prozentanteil richtig eingetragen wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              ok, verstanden, also muss ich den Prozentsatz angeben, der sich nicht für die Vermietung bezieht. Das war letztes Jahr noch anders. Alles klar, dann weiß ich es jetzt
              ich arbeite mit Elster online, da gibt es keine Spalten.

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                #8
                Das war letztes Jahr noch anders.
                Nein, das war letztes Jahr auch nicht anders, da erfolgte nur noch keine Prüfung auf Plausibilität. Die abzugsfähige AfA musst du bei Mein ELSTER

                außerdem selbst berechnen und bei den abzugsfähigen Werbungskosten auch selbst eintragen. Die Webanwendung kann das nicht.

                Ich verschiebe das Thema in das richtige Unterforum!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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